Verdacht der Drogenfahrt
Halberstadt – Am 22.02.2022 befuhr ein 43-Jähriger mit einem Pkw Audi gegen 16:15 Uhr die Quedlinburger Landstraße, obwohl er im Verdacht steht, unter Drogeneinfluss gefahren zu sein. Ein Drogenschnelltest reagierte positiv auf Amphetamin. Die Beamten leiteten ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen den Mann ein und ließen ihm eine Blutprobe entnehmen. Der 43-Jährige muss mit 500 Euro Bußgeld, zwei Punkten und einem Monat Fahrverbot rechnen. Darüber hinaus fanden die Beamten bei dem Mann eine geringe Menge an Betäubungsmitteln in Form von Amphetamin und beschlagnahmten die Drogen. Des Weiteren war der Versicherungsschutz für das Fahrzeug abgelaufen, sodass die Beamten die Kennzeichen entstempelten.
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Zeugen nach Unfallflucht gesucht
Wernigerode – Am 08.02.2022 befuhr ein bislang Unbekannter mit einem Pkw den Parkplatz eines Supermarktes in der Zaunwiese, um gegen 10:30 Uhr auf einem Behindertenparkplatz einzuparken. Dabei stieß er mit einer zu diesem Zeitpunkt 74-Jährigen Frau zusammen, welche sich dabei leicht verletzte. Anschließend stieg der ca. 40-Jährige Fahrer aus, erkundigte sich kurz nach dem Gesundheitszustand der Frau und ging in den Supermarkt. Kurze Zeit später verließen der Unfallverursacher und sein augenscheinlich gleichaltriger Beifahrer den Unfallort, ohne ihre Personalien zu hinterlassen. Die Beamten haben ein Ermittlungsverfahren wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort eingeleitet und suchen Zeugen des Vorfalls.
Sachdienliche Hinweise zum Unfallgeschehen bzw. zu den gesuchten Männern und dem Fahrzeug erbittet das Polizeirevier Harz in Halberstadt unter Telefon 03941/674-293.
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Ohne Fahrerlaubnis unterwegs
Westerhausen – Am 22.02.2022 befuhr ein 58-Jähriger mit einem Kleinkraftrad gegen 16:15 Uhr den Scheiweg, obwohl er nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war. Darüber hinaus war das Fahrzeug, an dem ein schwarzes Versicherungskennzeichen aus dem Jahr 2020 angebracht war, nicht zugelassen. Dier Beamten leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz gegen den Mann ein.
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