Polizeirevier Harz: Aktuelle Polizeimeldungen

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Verkehrsunfall unter Alkohol- und Medikamenteneinfluss   

Groß Quenstedt – Am Dienstag, dem 03. Dezember 2024, ereignete sich gegen 09:20 Uhr ein Verkehrsunfall in der Feldstraße an der Einmündung zur Kirchstraße.      

Nach derzeitigem Ermittlungsstand bog der 55-jährige Fahrer eines PKW Ford von der Kirchstraße in die Feldstraße ab und übersah dabei einen auf der Vorfahrtstraße fahrenden PKW Toyota, eines 24-Jährigen. Beide PKWs kollidierten. Alle Beteiligten blieben unverletzt. Am PKW Ford entstand ein Sachschaden in Höhe von ca. 3.000 Euro, am PKW Toyota ein Schaden von ca. 2.000 Euro.    

Im Rahmen der Verkehrsunfallaufnahme stellten die eingesetzten Polizeikräfte beim 55-jährigen Ford-Fahrer einen Atemalkoholwert von 0,27 Promille fest. Zudem gab der Mann an, vor Fahrtantritt Medikamente eingenommen zu haben, welche die Fahrtüchtigkeit beeinflussen können. Die Polizeibeamten ordneten die Entnahme einer Blutprobe an und leiteten Ermittlungen wegen des Verdachts der Gefährdung des Straßenverkehrs ein.

Vor diesem Hintergrund warnt die Polizei eindringlich vor einer erhöhten Unfallgefahr infolge von Alkohol- oder Medikamentenkonsum. Bereits der Konsum geringer Mengen Alkohol, bestimmter Medikamente oder anderer berauschender Mittel kann die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen.     

Insbesondere die Kombination verschiedener Präparate mit Alkohol kann die körperliche und geistige Leistungsfähigkeit hemmen und somit das Verkehrsunfallrisiko steigern.

Die Polizei appelliert:

  • Lesen Sie die Packungsbeilagen sorgfältig: Achten Sie auf Hinweise zur Beeinträchtigung der Verkehrstüchtigkeit.
  • Suchen Sie ärztlichen oder pharmazeutischen Rat: Klären Sie mögliche Risiken oder Wechselwirkungen Ihrer Medikamente.
  • Handeln Sie verantwortungsvoll: Verzichten Sie im Zweifel auf selbstständige Fahrten mit dem Auto, um sich selbst und andere Verkehrsteilnehmer zu schützen

Mopedfahrer verletzt  

Halberstadt – Am Dienstagabend, dem 03. Dezember 2024, ereignete sich gegen 20:20 Uhr im Falkenweg ein Verkehrsunfall, bei dem ein Mopedfahrer schwer verletzt wurde.    

Nach gegenwärtigem Ermittlungsstand kollidierte ein 15-jähriger Fahrer eines Mopeds der Herstellers Simson aus bislang ungeklärter Ursache mit einem PKW Seat, dessen 48-jähriger Fahrer im Begriff war, vom Falkenweg in eine Einfahrt zu fahren.      

Der 15-jährige Mopedfahrer erlitt durch den Zusammenstoß schwere, jedoch nicht lebensbedrohliche Verletzungen. Rettungskräfte brachten ihn in ein Krankenhaus. Der Autofahrer blieb unverletzt. An beiden Fahrzeugen entstand Sachschaden.

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Verkehrsunfall unter Alkoholeinfluss      

Osterwieck – Am Dienstag, dem 03. Dezember 2024, ereignete sich auf der Landesstraße 89 zwischen Osterwieck und Stötterlingen gegen 18:45 Uhr ein Verkehrsunfall bei dem eine Frau unter dem Verdacht steht, unter Alkoholeinfluss gefahren zu sein.  

Nach gegenwärtigem Ermittlungsstand kam die 49-jährige Fahrerin eines PKW Seat aus bislang ungeklärter Ursache von der Fahrbahn ab und im angrenzenden Graben zum Stehen. Hierbei entstand geringer Sachschaden. Die Fahrerin blieb unverletzt.   

Eingesetzte Polizeibeamte stellten bei der Unfallaufnahme fest, dass die Frau offenbar unter Alkoholeinfluss stand. Sie veranlassten eine Blutprobenentnahme im Krankenhaus und stellten den Führerschein der Frau sicher. Des Weiteren leiteten die Polizeibeamten Ermittlungen wegen des Verdachts des Fahrens unter dem Einfluss von Alkohol ein.

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Minderjährige mit unzertifiziertem Feuerwerk – Warnung    

Gernrode – Am 02. Dezember 2024 informierten Mitarbeiter einer Sicherheitsfirma gegen 18:10 Uhr die Polizei über zwei Minderjährige, die auf einem Spielplatz unzertifizierte Feuerwerkskörper, augenscheinlich sogenannte „Polenböller“, bei sich führten. 

Eingesetzte Polizeibeamte stellten die Feuerwerkskörper sicher und klärten über die Gefahren und die strafrechtlichen Konsequenzen illegaler Pyrotechnik auf. Zudem leiteten die Beamten Ermittlungen wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz ein.      

Die Polizei warnt…  

…eindringlich vor dem Besitz und der Verwendung unzertifizierter und somit illegaler Feuerwerkskörper, die häufig aus dem Ausland stammen. Diese Feuerwerkskörper verfügen in der Regel über keine amtliche Zulassung und sind daher nicht sicherheitsgeprüft. Ihre Verwendung birgt erhebliche Gefahren, darunter unkontrollierte Explosionen, die zu schweren Verletzungen und oder zu Bränden führen können. Nicht zuletzt wegen ihrer Gefährlichkeit sind u. a. Einfuhr, Verkehr und Umgang mit unzertifizierter Pyrotechnik unter Strafe gestellt.       

 Verwenden Sie ausschließlich geprüfte Feuerwerkskörper, die das CE-Kennzeichen tragen und somit den gesetzlichen Sicherheitsanforderungen entsprechen. Geben Sie zudem keine Feuerwerkskörper an Personen unter 18 Jahren weiter.

Weiterführende Informationen erhalten Sie unter:        
https://www.polizei-beratung.de/medienangebot/detail/225-silvesterfeuerwerk/

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Text/Foto: Polizei