Brand eines PKW
Halberstadt – Am 26. Januar 2025 geriet ein Transporter, welcher in der Puschkinstraße abgeparkt stand, in Brand.
Nach gegenwärtigem Ermittlungsstand nahmen Zeugen gegen 21:35 Uhr eine Rauchentwicklung wahr und wählten den Notruf. Alarmierte Kameraden der Feuerwehr und Polizeibeamte stellten einen brennenden Peugeot-Transporter fest. Trotz sofortiger Löschmaßnahmen entstand ein Sachschaden von circa 15.000 Euro. Personen verletzten sich nicht.
Die Polizeibeamten beschlagnahmten den Brandort und leiteten Brandursachenermittlungen ein. Im Ergebnis der Brandursachenermittlung ist von Brandstiftung auszugehen.
Sachdienliche Hinweise zum Brand erbittet das Polizeirevier Harz in Halberstadt unter der Telefonnummer 03941/674-293 oder online über das elektronische Polizeirevier: https://polizei.sachsen-anhalt.de/das-sind-wir/polizei-interaktiv/e-revier/hinweis-geben.
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Verdacht des Fahrens unter Drogeneinfluss
Halberstadt – Am 26. Januar 2025 führten Polizeibeamte im Rahmen ihrer Streifentätigkeit Verkehrskontrollen im Stadtgebiet durch. Hierbei begründete sich in zwei Fällen der Verdacht, dass Fahrzeugführer unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln fuhren.
In der Heinrich-Julius-Straße kontrollierten Polizeibeamte gegen 10:45 Uhr einen 32-jährigen Nissanfahrer. Während der Kontrolle nahmen die Beamten Cannabisgeruch aus dem Innenraum des PKWs wahr. Der Fahrer räumte ein, Cannabis konsumiert zu haben.
Gegen 20:52 Uhr überprüften Polizeibeamte die Fahrtüchtigkeit des Fahrers eines Opel-Transporters in der Straße des 20. Juli. Hierbei begründete sich der Verdacht, dass der 42-Jährige Fahrer unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stand. Ein durchgeführter Drogentest reagierte positiv auf Amphetamin und Methamphetamin.
In beiden Fällen ordneten die Polizeibeamten die Entnahme von Blutproben an und untersagten den Fahrern die Weiterfahrt.
Sollte sich der Verdacht im Ergebnis der Blutuntersuchungen bestätigen, müssen beide Fahrer jeweils mit einem Bußgeld von 500 Euro, zwei Punkten und einem Monat Fahrverbot rechnen.
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Die Polizei warnt…
…eindringlich vor dem Fahren unter dem Einfluss von Drogen und anderen berauschenden Mitteln.
Der Konsum von Drogen beeinträchtigt nicht nur die eigene Fahrtüchtigkeit, sondern gefährdet auch das Leben und die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer. Bereits der Konsum geringer Mengen von Substanzen wie THC, Amphetamin oder Methamphetamin kann zu erheblichen Einschränkungen der Wahrnehmung und Reaktionsfähigkeit und nicht selten zu Fehleinschätzungen der Verkehrssituation oder sogar zum Kontrollverlust über das Fahrzeug führen – mit fatalen Folgen.
Wer unter Drogeneinfluss am Steuer erwischt wird, riskiert nicht nur den Verlust der Fahrerlaubnis. Im Falle eines Unfalls kann auch der Versicherungsschutz erlöschen.
Jeder Fahrer und jede Fahrerin trägt Verantwortung für die Sicherheit im Straßenverkehr. Daher appelliert die Polizei im Sinne der Verkehrssicherheit an alle Verkehrsteilnehmer, sich niemals unter dem Einfluss von Drogen, Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln ans Steuer zu setzen!
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Text/Foto: Polizei