Von der Fahrbahn abgekommen
Blankenburg – Am 13.03.2022 befuhr ein 57-Jähriger mit einem Pkw Honda die Westerhäuser Landstraße in Richtung Westerhausen. Gegen 13:05 Uhr kam er nach links von der Fahrbahn ab, touchierte einen Grundstückszaun und geriet in weiterer Folge auf den angrenzenden Acker. Eigenen Angaben zufolge wollte der Mann einer Katze ausweichen. Ein Atemalkoholtest ergab bei dem 57-Jährigen einen Vorwert von 0,67 Promille. Die Beamten leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen Straßenverkehrsgefährdung gegen den Mann ein, ließen ihm eine Blutprobe entnehmen und beschlagnahmten den Führerschein.
—-
Radfahrer stürzt mit 1,68 Promille
Groß Quenstedt – Am 13.03.2022 befuhr ein 33-Jähriger mit einem Fahrrad einen Feldweg aus Richtung Halberstadt kommend in Richtung Groß Quenstedt. Gegen 17:15 Uhr stürzte er und verletzte sich. Ein Atemalkoholtest ergab einen Vorwert von 1,68 Promille. Die Beamten leiteten ein Ermittlungsverfahren gegen den Mann ein und ließen ihm eine Blutprobe entnehmen.
—-
Zeugen nach Körperverletzung gesucht
Wernigerode – Am 17.02.202 schlugen drei bislang unbekannte Männer gegen 17:00 Uhr einen 53-Jährigen in einem zwischen der Straße „Vor der Mauer“ und der Schreiberstraße gelegenen Park, sodass der Mann u. a. im Gesicht verletzt wurde. Nach derzeitigem Erkenntnisstand soll es sich bei den gesuchten 20 bis 30 Jahre alten Männern um ca. 1,80 m große Personen handeln, die kurze schwarze Haare trugen und dunkel gekleidet waren. Einer der Gesuchten trug dunkle Turnschuhe mit einem weißen Streifen an der Sohle. Nach der Tat flüchteten die drei Männer, die aus Richtung Rudolf-Breitscheid-Straße kamen, in Richtung Bahnhofstraße.
Sachdienliche Hinweise zur Tat bzw. zu den gesuchten drei Tatverdächtigen erbittet das Polizeirevier Harz in Halberstadt unter Telefon 03941/674-293.
—-
E-Scooter ohne Versicherungskennzeichen
Wernigerode – Am 13.03.2022 befuhr ein 27-Jähriger mit einem E-Scooter gegen 19:20 Uhr die Unterengengasse, obwohl das Fahrzeug nicht versichert war. Die Beamten leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz ein.
In diesem Zusammenhang weist die Polizei wiederholt darauf hin, dass für derartige E-Scooter eine Versicherungspflicht besteht, welche durch das Anbringen eines Versicherungskennzeichens nachgewiesen wird.
—-