Polizeirevier Harz: Aktuelle Polizeimeldungen

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Von der Fahrbahn abgekommen

Blankenburg – Am 13.03.2022 befuhr ein 57-JĂ€hriger mit einem Pkw Honda die WesterhĂ€user Landstraße in Richtung Westerhausen. Gegen 13:05 Uhr kam er nach links von der Fahrbahn ab, touchierte einen GrundstĂŒckszaun und geriet in weiterer Folge auf den angrenzenden Acker. Eigenen Angaben zufolge wollte der Mann einer Katze ausweichen. Ein Atemalkoholtest ergab bei dem 57-JĂ€hrigen einen Vorwert von 0,67 Promille. Die Beamten leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen StraßenverkehrsgefĂ€hrdung gegen den Mann ein, ließen ihm eine Blutprobe entnehmen und beschlagnahmten den FĂŒhrerschein.

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Radfahrer stĂŒrzt mit 1,68 Promille

Groß Quenstedt – Am 13.03.2022 befuhr ein 33-JĂ€hriger mit einem Fahrrad einen Feldweg aus Richtung Halberstadt kommend in Richtung Groß Quenstedt. Gegen 17:15 Uhr stĂŒrzte er und verletzte sich. Ein Atemalkoholtest ergab einen Vorwert von 1,68 Promille. Die Beamten leiteten ein Ermittlungsverfahren gegen den Mann ein und ließen ihm eine Blutprobe entnehmen.

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Zeugen nach Körperverletzung gesucht

Wernigerode – Am 17.02.202 schlugen drei bislang unbekannte MĂ€nner gegen 17:00 Uhr einen 53-JĂ€hrigen in einem zwischen der Straße „Vor der Mauer“ und der Schreiberstraße gelegenen Park, sodass der Mann u. a. im Gesicht verletzt wurde. Nach derzeitigem Erkenntnisstand soll es sich bei den gesuchten 20 bis 30 Jahre alten MĂ€nnern um ca. 1,80 m große Personen handeln, die kurze schwarze Haare trugen und dunkel gekleidet waren. Einer der Gesuchten trug dunkle Turnschuhe mit einem weißen Streifen an der Sohle. Nach der Tat flĂŒchteten die drei MĂ€nner, die aus Richtung Rudolf-Breitscheid-Straße kamen, in Richtung Bahnhofstraße.

Sachdienliche Hinweise zur Tat bzw. zu den gesuchten drei TatverdÀchtigen erbittet das Polizeirevier Harz in Halberstadt unter Telefon 03941/674-293.

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E-Scooter ohne Versicherungskennzeichen

Wernigerode – Am 13.03.2022 befuhr ein 27-JĂ€hriger mit einem E-Scooter gegen 19:20 Uhr die Unterengengasse, obwohl das Fahrzeug nicht versichert war. Die Beamten leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz ein.

In diesem Zusammenhang weist die Polizei wiederholt darauf hin, dass fĂŒr derartige E-Scooter eine Versicherungspflicht besteht, welche durch das Anbringen eines Versicherungskennzeichens nachgewiesen wird.

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