Unfallverursacher und Zeugen gesucht
Burg. Am 14.12.2022 gegen 15:25 Uhr ereignete sich in der Jerichower StraĂe/ Ecke ZiegeleistraĂe ein Verkehrsunfall mit einer verletzten FuĂgĂ€ngerin.
Die FuĂgĂ€ngerin und ihre Begleitung querten die Jerichower StraĂe an der dortigen FuĂgĂ€ngerampel aus Richtung Stadtpark in Richtung ZiegeleistraĂe. Die FuĂgĂ€ngerin wurde kurz vor dem Erreichen des FuĂweges von einem anfahrenden PKW erfasst, welcher offensichtlich nach rechts in die ZiegeleistraĂe abbiegen wollte.
Der Unfallverursacher kĂŒmmerte sich anschlieĂend um die verletze FuĂgĂ€ngerin. Die Verletzte wollte auf Nachfragen durch den Verursacher keinen Rettungsdienst. Der Unfallverursacher und ein weiterer bisher unbekannter Zeuge notierten ihre personenbezogenen Daten auf einen Zettel und ĂŒbergaben diesen, zusammen mit der Verletzten, dem Vater, welcher am Bahnhof in Genthin auf seine Tochter wartete.
Leider ist der Zettel verloren gegangen, so dass es keine Kontaktaufnahme zwischen dem Verursacher, den Eltern und der Polizei stattfinden konnte.
Bei dem Fahrzeug handelt es sich um ein silbergraues Fahrzeug, Àlteren Baujahres mit JL- und Ziffern 92 im Kennzeichen.
Die Polizei bittet das sich der Unfallverursacher sowie der Zeuge oder auch andere Zeugen die Hinweise zum Unfallverursacher oder Unfallhergang machen können sich melden.
Hinweis bitte an das Polizeirevier Jerichower Land unter Telefon 03921 9200 oder direkt an das Revierkommissariat Genthin Telefon 03933 9550
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Vermehrte âSchockanrufeâ
Am 24.01.2023 gingen bei der Polizei zwei Meldungen ĂŒber sogenannte âSchockanrufeâ ein.
Betroffen waren BĂŒrger in der Ortschaft Möser und Burg.
Alle erhielten einen Anruf von einem vermeintlichen âPolizisten MĂŒllerâ.
In beiden Anrufen wurde den Betroffenen mitgeteilt das ihre Tochter einen Unfall hatte und es wurde Geld verlangt.
Zur Zahlung oder Ăbergabe von Geld kam es durch umsichtiges Agieren der Betroffenen nicht.
Hinweis:
Die Polizei verlangt nie Zahlungen am Telefon.
Bitte rufen sie Ihre vermutlich zu Schaden gekommen Angehörigen auf den Ihnen bekannten Telefonnummern an und vergewissern sie sich bevor sie eine Zahlung veranlassen.
Sollten sie Bedenken haben rufen sie Ihre örtliche Polizeidienststelle an, diese steht ihnen mit Rat und Tat zur Seite oder wÀhlen sie den Notruf 110.
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Text/Foto: Polizei