Polizeirevier Jerichower Land: Aktuelle Polizeimeldungen

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Verkehrsunfall mit verletzter Person

Genthin OT Tucheim, Schulstraße, 18.12.2024, 11:40 Uhr

Ein 65-jähriger Mann kam aus bislang unbekannten Gründen mit seinem Skoda, beim Befahren der Schulstraße in Richtung Ziesarstraße, nach links von der Fahrbahn ab und knallte gegen ein parkendes Fahrzeug. Durch den Aufprall wurde dieses Fahrzeug weggeschleudert. Der Skoda kam an einem angrenzenden Baum zum Stillstand. Der Fahrer des Skodas war nicht ansprechbar, weshalb auch der Rettungsdienst zum Einsatz kam und den Verletzten ins Krankenhaus verbrachte. Bei dem Unfall wurden angrenzende Hauswände beschädigt. Beide Fahrzeuge waren nicht mehr fahrbereit und wurden abgeschleppt.

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Diebstahl amtlicher Kennzeichentafeln

Möckern OT Wörmlitz, Lindenstraße, 16.12.2024, 12:00 Uhr bis 18.12.2024, 12:00 Uhr

Unbekannte Täter entwendeten im genannten Tatzeitraum die Kennzeichentafeln eines Pkw Citroen, der auf dem umfriedeten Grundstück abgestellt war. Der/die Unbekannten überwanden die Umzäunung des Grundstücks und machten sich dann an dem Fahrzeug zu schaffen. Die Kennzeichen wurden zur Fahndung ausgeschrieben.

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Traktor mit Anhänger und ohne Kennzeichen

Genthin OT Gladau, Bahnhofstraße, 18.12.2024, 17:00 Uhr

Polizeibeamten fiel ein Traktorgespann mit einem Anhänger fahrend in Richtung Bahnhofstraße auf, welches sie einer Verkehrskontrolle unterzogen. Es handelte sich um einen Traktor und einem mitgeführten Pkw-Anhänger. An beiden Fahrzeugen waren keine Kennzeichen angebracht. Im Gespräch mit dem Fahrzeugführer stellte sich heraus, dass für die Fahrzeuge keine Haftpflichtversicherung vorlag. Demnach eröffneten die Polizeibeamten dem Fahrzeugführer, dass er damit einen Pflichtversicherungsverstoß begangen hatte. Die Weiterfahrt wurde dem Mann untersagt.

Im Gespräch mit dem Mann nahmen die Polizeibeamten auch Atemalkoholgeruch wahr, weshalb ein Atemalkoholtest durchgeführt wurde. Dieser Test ergab den Grenzwert 0,5 Promille. Ein zweiter, zeitlich versetzter Test ergab etwas mehr als 0,5 Promille, weshalb man mit dem Fahrer zur nächsten Dienststelle fuhr, um dort den beweissicheren Atemalkoholtest durchzuführen. Dieser Test erbrachte einen Wert von 0,36 Promille. Demnach hatte der Fahrzeugführer „Glück“, nicht auch noch wegen einer „Alkoholfahrt“ im Sinne des §24a StVG angezeigt zu werden.

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Text/Foto: Polizei