Verkehrsunfallflucht
Burg, Schulstraße, 24.04.2025, 06:00 Uhr bis 12:50 Uhr
Eine 33-jährige Frau stellte ihr Fahrzeug am Morgen gegen 06:00 Uhr in der Schulstraße in Burg ab. Als sie den Pkw am Mittag wieder nutzen wollte, musste sie Beschädigungen am Fahrzeug feststellen. Eine Nachfrage in der Nachbarschaft ergab keine Hinweise auf den Unfallverursacher.
Tatzeugen, welche sachdienliche Hinweise geben können, werden gebeten Kontakt mit der Polizei im Jerichower Land unter der Telefonnummer 03921/920-0 oder per E-Mail (levd.prev-jl(at)polizei.sachsen-anhalt.de) aufzunehmen.
—-
Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen
Burg, Goethepark, 24.04.2025, 15:00 Uhr
Während des Gelöbnisses der Bundeswehr im Burger Goethepark wurden während des Abspielens der Nationalhymne drei Personen festgestellt, die den Hitlergruß zeigten und „Sieg Heil“ riefen. Die Tatverdächtigen im Alter von 65, 35 und 30 Jahren wurden durch die Polizei des Platzes verwiesen. Des Weiteren wurde eine Strafanzeige aufgenommen und ein Ermittlungsverfahren wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen eingeleitet. Der polizeiliche Staatsschutz hat die Ermittlungen übernommen.
—-
Ödlandbrand
Möckern OT Stresow, Theeßener Weg, 24.04.2025, 15:59 Uhr
Polizei und Feuerwehr mussten am Donnerstagnachmittag zu einem Brand in der Ortslage Stresow ausrücken. Dort brannten 400 bis 500 Quadratmeter Ödland hinter einem Firmengelände. Die Brandursache ist bislang ungeklärt. Der Brand konnte zeitnah durch die Freiwilligen Feuerwehren Stresow, Krüssau und Rietzel, welche mit insgesamt vier Fahrzeugen und zwölf Kameraden vor Ort waren, gelöscht werden.
—-
Alkohol im Straßenverkehr
Jerichow, Rosa-Luxemburg-Straße, 24.04.2025, 23:57 Uhr
Während der Streifentätigkeit führten die Polizeibeamten in Jerichow eine Verkehrskontrolle durch. Der 41-jährige Fahrzeugführer stimmte einem freiwilligen Alkoholtest zu, welcher einen Wert von 0,92 Promille ergab. Die Weiterfahrt wurde untersagt und ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
—-
Fahren ohne Fahrerlaubnis
Burg, Magdeburger Chaussee, 25.04.2025, 00:55 Uhr
Im Rahmen der Streifentätigkeit befuhren die Polizeibeamten die Bundesstraße 1, als ihnen ein Pkw Skoda mit defektem Abblendlicht entgegenkam. Bei der anschließenden Verkehrskontrolle konnte der 31-jährige Fahrzeugführer den auszuhändigenden Führerschein nicht vorzeigen und die Überprüfung ergab, dass dieser nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Die Weiterfahrt wurde ihm untersagt. Gegen die 56-jährige Fahrzeughalterin, welche sich als Beifahrerin im Fahrzeug befand, wurde ebenfalls eine Strafanzeige erstattet, da das Dulden und auch Zulassen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis gleichermaßen eine Straftat darstellt.