Salzlandkreis (Strafverfahren nach Bestellung im Internet)
Ein Bürger (m/40) aus dem Salzlandkreis, erhielt gestern Besuch von der Polizei, nachdem er im Internet Bestandteile zum Bau von Pyrotechnik erworben hatte. Da der Verkauf von Pyrotechnik für den Silvesterabend auch in diesem Jahr nicht stattfindet, bestellte sich der Bastler einige Zutaten für den Bau von eigenen „Böllern“ im Internet. Bestellungen von Ausgangsstoffen, die zur Herstellung von Sprengstoffen (Schwarzpulver) geeignet sind, werden überwacht und Feststellungen der Polizei übermittelt. Aufgrund der in diesem Zusammenhang festgestellten Bestellung wurde eine Überprüfung vor Ort durchgeführt und die Wohnung des Bastlers durchsucht. Bei der Inaugenscheinnahme seiner Wohnung wurden die Beamten fündig. Der Mann hatte bereits mit der Herstellung von eigenen „Böllern“ begonnen. Die bestellten Zutaten und das bereits gemischte Schwarzpulver wurden sichergestellt. Ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz wurde eingeleitet.
In den vergangenen Jahren wurden durch selbst gebaute Präparate immer wieder schwere Verletzungen herbeigeführt. Vielleicht haben die Einsatzmaßnahmen der Polizei dazu beigetragen, Verletzungen im Zusammenhang mit dem unsachgemäßen Umgang mit Sprengstoffen zu verhindern. Zumindest führte es zur Einsicht bei dem Bastler, der mit einer empfindlichen Strafe rechnen kann.
Symbolfoto/pixabay
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Schönebeck (Einbruchsdiebstahl)
Am Donnerstagmorgen wurde der Einbruch in ein Geschäft für Tierbedarfe in der Calbesche Straße gemeldet. Unbekannte Täter hatten dort die Seiteneingangstür aufgehebelt und sich so Zugang zu den Geschäftsräumen verschafft. Durch das Betreten wurde um 01:07 Uhr die Alarmanlage ausgelöst und damit der Sicherheitsdienst aktiviert. Vor Ort konnten keine Angaben zu möglichem Diebesgut erlangt werden. Eine Anzeige wurde gefertigt und Spuren am Tatort gesichert. Die Ermittlungen dauern an.
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Schönebeck (Kennzeichendiebstahl)
In der Nacht zu Donnerstag wurden von einem in der Wilhelm-Dümling-Straße abgestellten Firmenfahrzeug die beiden amtlichen Kennzeichen NWM-MK 830 entwendet. Das Firmengrundstück war geschlossen. Weitere Schäden wurden beim Diebstahl augenscheinlich nicht verursacht. Eine anderweitige Verwendung wurde polizeilich bisher nicht bekannt. Eine Anzeige wurde gefertigt und die Fahndungsmaßnahmen eingeleitet.
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