Schönebeck (Unfall mit Personenschaden)
Am Dienstagnachmittag wurde ein 65-jährige bei einem Unfall in der Leipziger Straße verletzt. Nach bisher vorliegenden Erkenntnissen war er mit seinem PKW auf der Straße Am Solgraben in Richtung Leipziger Straße unterwegs. Nachdem er die Kreuzung (mit Lichtsignalanlage) passiert hatte kam er plötzlich nach rechts von der Fahrbahn ab, überfuhr ein Verkehrszeichen und prallte gegen eine Straßenbeleuchtung. Der Betonpfeiler der Beleuchtung stürzte auf das Fahrzeug, was anschließend auf dem Gehweg, zwischen einer nahegelegenen Grundstückswand und einem Baum zum Stehen kam. Der Fahrer wurde zum Glück nur leicht verletzt. Die Feuerwehr war mit zwei Fahrzeugen und 11 Kameraden am Unfallort, das Ordnungsamt der Stadt wurde ebenfalls beteiligt. Die Ermittlungen zur Unfallursache wurden aufgenommen und dauern an.
Text/Foto: Polizeirevier Salzlandkreis
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Bernburg (Unfall unter Alkoholeinwirkung)
Am Dienstagnachmittag stellte die Polizei im Rahmen ihrer Streifentätigkeit einen Unfall fest und eilten sofort zu Hilfe. Er Fahrer eines E-Scooter war aus Richtung Clara-Zetkin-Platz kommen über die Karlstraße in Richtung Martinstraße gefahren und kam dort zu Fall. Der Mann wurde dabei im Gesicht verletzt und bedurfte einer ärztlichen Versorgung. Im Rahmen der Gesprächsführung wurde deutlicher Atemalkoholgeruch bei dem Rollerfahrer festgestellt. Ein Atemalkoholtest war aufgrund der Gesichtsverletzung nicht möglich. Aufgrund deutlich wahrnehmbarer Ausfallerscheinungen wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Trunkenheit im Straßenverkehr gegen den 28-Jährigen eingeleitet. Im Klinikum wurde er nach Entnahme der zur Beweissicherung erforderlichen Blutprobe weiter ärztlich versorgt und anschließend wieder entlassen.
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Bernburg (Einbruchsdiebstahl)
Unbekannte Täter verschafften sich zwischen Montag und Mittwoch gewaltsam Zugang zu zwei Geräteschuppen in einer Gartenanlage in der Bahnhofstraße. Die Tür wurde gewaltsam geöffnet und aus dem Schuppen diverse Elektrowerkzeuge gestohlen. Die mögliche Tatzeit konnte lediglich zwischen Montagvormittag und Mittwochvormittag eingegrenzt werden. Die Ermittlungen wurden aufgenommen.