Schönebeck (Taschendiebstahl)
Am Donnerstag wurde auf dem Parkplatz des Netto-Marktes in der Welsleber Straße eine Handtasche entwendet. Die Eigentümerin hatte die Tasche gegen 15:00 Uhr, am Einkaufswagen in der Einkaufswagengarage vergessen. Sie kehrte etwa 40 Minuten später zurück, da sie das Fehlen bemerkt hatte. Als sie die Tasche von einem Mitarbeiter des Marktes übernahm, stellte sie das Fehlend er Geldbörse fest. Ein Täter konnte nach dem Diebstahl im Umfeld nicht ausgemacht werden. In der Geldbörse befanden sich neben persönlichen Dokumenten auch verschiedene Debitkarten. Eine Anzeige wurde aufgenommen und erste Fahndungsmaßnahmen eingeleitet.
Die Polizei weist darauf hin, dass Handtaschen oder sonstige Wertgegenstände nicht im oder am Einkaufswagen transportiert werden sollten. Diese Gegenstände gehören immer an die Person und sollten gerade im Gedränge nicht aus den Augen gelassen werden. Die Öffnung der Handtaschen sollte dabei stets zum Körper zeigen und natürlich verschlossen sein. Transportieren sie Wohnungs- oder Hausschlüssel nicht unbedingt zusammen mit ihren Personaldokumenten, dass könnte den Dieb dazu ermuntern nach dem Diebstahl der Handtasche auch die Wohnanschrift aufzusuchen. In diesem Zusammenhang auch gleich noch ein Hinweis an die Besitzer von EC-oder sonstigen Kreditkarten, die PIN sollte nicht zusammen mit der Karte verwahrt werden.
—-
Beesenlaublingen (Unfall mit schwer verletzter Person)
Am Donnerstagnachmittag, gegen 16:50 Uhr, wurde ein 13-jähriges Kind bei einem Unfall auf der Richard-Kupsch-Straße schwer verletzt. Nach bisher vorliegenden Erkenntnissen befand sich das Kind auf dem Gehweg und querte plötzlich auf Höhe des Sattelhofes die Fahrbahn. Die 41-jährige Fahrzeugführerin konnte trotz einer sofort eingeleiteten Gefahrenbremsung einen Zusammenstoß nicht mehr verhindern. Durch den Zusammenstoß wurde das Kind schwer verletzt und wenig später durch die Rettungskräfte ins Klinikum Aschersleben gebracht. Eine Unfallaufnahm erfolgte, die Ermittlungen zum Unfall dauern an.
—-
B81, Abzweig Egeln Nord (Geschwindigkeitskontrolle)
Die Polizei führte am frühen Freitagmorgen, zwischen 01:30 und 04:30 Uhr, an der Bundesstraße 81, eine Geschwindigkeitsmessung durch. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit liegt bei 70 km/h. Im Messzeitraum passierten 68 Fahrzeuge die Messstelle. Dabei wurden 25 Geschwindigkeitsüberschreitungen festgestellt und dokumentiert. Den 25 Fahrern wird in den nächsten Tagen oder Wochen ein Verwarngeld- bzw. Bußgeldbescheid zugesandt. Der Schnellste wurde mit 125 km/h gemessen.
—-
Text/Foto: Polizei