Aschersleben (Taschendiebstahl)
Am Mittwochabend wurde auf dem Parkplatz des E-Neukauf in der Eislebener StraĂe ein Rucksack entwendet. Die EigentĂŒmerin hatte den Rucksack am Einkaufswagen angehĂ€ngt und wĂ€hrend des Einladens kurz aus den Augen gelassen. Als sie ihn anschlieĂend an sich nehmen wollte, war er verschwunden. Einen TĂ€ter konnte sie auch kurz nach dem Diebstahl im Umfeld nicht ausmachen. Im Rucksack befanden sich neben persönlichen Dokumenten auch die Geldbörse und ihr SchlĂŒsselbund. Eine Anzeige wurde aufgenommen und erste FahndungsmaĂnahmen eingeleitet.
Die Polizei weist darauf hin, dass Handtaschen/RucksĂ€cke oder sonstige WertgegenstĂ€nde nicht im oder am Einkaufswagen transportiert werden sollten. Diese GegenstĂ€nde gehören immer an die Person und sollten gerade im GedrĂ€nge nicht aus den Augen gelassen werden. Die Ăffnung der Handtaschen sollte dabei stets zum Körper zeigen und natĂŒrlich verschlossen sein. Transportieren sie Wohnungs- oder HausschlĂŒssel nicht unbedingt zusammen mit ihren Personaldokumenten, dass könnte den Dieb dazu ermuntern nach dem Diebstahl der Handtasche auch die Wohnanschrift aufzusuchen. In diesem Zusammenhang auch gleich noch ein Hinweis an die Besitzer von EC-oder sonstigen Kreditkarten, die PIN sollte nicht zusammen mit der Karte verwahrt werden.
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Schönebeck (Verstoà gegen Kreislaufwirtschaftsgesetz)
Am Mittwochnachmittag wurde die Feuerwehr zu einem Brand in der Gartenanlage âAm BrĂŒckenfeldâ gerufen. Die Polizei welche ebenfalls informierte wurde, traf wenig spĂ€ter ebenfalls in der Gartenanlage ein. Hier bot sich den Beamten als auch der Feuerwehr ein völlig anders gelagerter Sachverhalt. Der PĂ€chter einer Gartenparzelle hatte sich offenbar dazu entschieden seine Laube von einer in die Jahre gekommenen Couch zu befreien. Er brachte sie kurzer Hand nach drauĂen und positionierte sie auf einer alten Badewanne, welche als AuffangbehĂ€lter fĂŒr die Asche dienen sollte. Die Rauchentwicklung in der Gartenanlage fĂŒhrte zu den Anrufen bei Polizei und Feuerwehr. Das Feuer wurde gelöscht und ein BuĂgeldverfahren eingeleitet. Zudem ist es sehr wahrscheinlich, dass der Verursacher auch die anfallenden Kosten des Feuerwehreinsatzes tragen darf, auch wenn er sich vor dem Eintreffen von Polizei und FFW entfernt hat.
Ein Hinweis noch an dieser Stelle, nicht alles was im Garten ist, ist auch Gartenabfall. Und im Ăbrigen ist im Salzlandkreis auch das Verbrennen von GartenabfĂ€llen nicht erlaubt!
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Text/Foto: Polizei