L50, Kreuzung L 149 Bebitz
(Verkehrsunfall mit schwerverletzter Person)
Am Freitagnachmittag wurde gegen 13:43 Uhr ein Verkehrsunfall auf der L 50 Kreuzung Bebitz (L149) bekannt. Bei Eintreffen an der Unfallstelle war die 80-jährige Unfallverursacherin nicht ansprechbar, eigeklemmt in ihrem PKW VW Golf und musste durch die Feuerwehr gerettet werden. Nach Angaben eines Zeugen befuhr sie die Kreuzung aus Richtung Leau bei roter Lichtzeichenanlage und kollidierte mit dem 40-jährigen Fahrer eines Toyota Corolla, welcher bei grüner Lichtzeichenanlage aus Richtung Bebitz kam. Aufgrund der schweren Verletzungen wurde die Unfallverursacherin in eine Spezialklinik ausgeflogen. Der 40-Jährige wurde leichtverletzt in ein örtliches Klinikum verbracht. An beiden Fahrzeugen entstand erheblicher Sachschaden und waren nicht mehr fahrbereit. Für die Zeit der Unfallaufnahme wurde die Kreuzung für eine Stunde voll gesperrt.
Text/Foto: Polizeirevier Salzlandkreis
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Barby, OT Groß Rosenburg
(Kontrolle Fahrtüchtigkeit)
Am Samstagmorgen kontrollierte die Polizei einen 21-Jährigen, welcher mit einem PKW die Fabrikstraße befuhr. Während der Kontrolle wurden typische Anhaltspunkte für den Konsum von Betäubungsmittel festgestellt. Ein freiwilliger Schnelltest reagierte positiv. In der Befragung gab er an, am Vortag einen Joint geraucht zu haben. Des Weiteren wurde eine Atemalkoholkonzentration von 0,31 Promille festgestellt. Im Zuge des eingeleiteten Bußgeldverfahrenes wurde eine zur Beweissicherung erforderliche Blutprobenentnahme realisiert. Die Weiterfahrt wurde für die nächsten 48 Stunden untersagt. Eine Mitteilung an die Führerscheinstelle erfolgte.
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Staßfurt, OT Neundorf
(Kontrolle Fahrtüchtigkeit bei Unfallaufnahme)
Am Freitagnachmittag wurde die 43-Jährige im Zuge einer Unfallaufnahme befragt und hierbei typische Anhaltspunkte für den Konsum von Betäubungsmittel festgestellt. Auf Befragen wurde der Konsum von Cannabis eingeräumt. Ein freiwilliger Schnelltest reagierte positiv. Im Zuge des eingeleiteten Bußgeldverfahrenes wurde eine zur Beweissicherung erforderliche Blutprobenentnahme realisiert. Die Weiterfahrt wurde für die nächsten 24 Stunden untersagt. Eine Mitteilung an die Führerscheinstelle erfolgte.