L50, Kreuzung L 149 Bebitz
(Verkehrsunfall mit schwerverletzter Person)
Am Freitagnachmittag wurde gegen 13:43 Uhr ein Verkehrsunfall auf der L 50 Kreuzung Bebitz (L149) bekannt. Bei Eintreffen an der Unfallstelle war die 80-jĂ€hrige Unfallverursacherin nicht ansprechbar, eigeklemmt in ihrem PKW VW Golf und musste durch die Feuerwehr gerettet werden. Nach Angaben eines Zeugen befuhr sie die Kreuzung aus Richtung Leau bei roter Lichtzeichenanlage und kollidierte mit dem 40-jĂ€hrigen Fahrer eines Toyota Corolla, welcher bei grĂŒner Lichtzeichenanlage aus Richtung Bebitz kam. Aufgrund der schweren Verletzungen wurde die Unfallverursacherin in eine Spezialklinik ausgeflogen. Der 40-JĂ€hrige wurde leichtverletzt in ein örtliches Klinikum verbracht. An beiden Fahrzeugen entstand erheblicher Sachschaden und waren nicht mehr fahrbereit. FĂŒr die Zeit der Unfallaufnahme wurde die Kreuzung fĂŒr eine Stunde voll gesperrt.
Text/Foto: Polizeirevier Salzlandkreis
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Barby, OT GroĂ Rosenburg
(Kontrolle FahrtĂŒchtigkeit)
Am Samstagmorgen kontrollierte die Polizei einen 21-JĂ€hrigen, welcher mit einem PKW die FabrikstraĂe befuhr. WĂ€hrend der Kontrolle wurden typische Anhaltspunkte fĂŒr den Konsum von BetĂ€ubungsmittel festgestellt. Ein freiwilliger Schnelltest reagierte positiv. In der Befragung gab er an, am Vortag einen Joint geraucht zu haben. Des Weiteren wurde eine Atemalkoholkonzentration von 0,31 Promille festgestellt. Im Zuge des eingeleiteten BuĂgeldverfahrenes wurde eine zur Beweissicherung erforderliche Blutprobenentnahme realisiert. Die Weiterfahrt wurde fĂŒr die nĂ€chsten 48 Stunden untersagt. Eine Mitteilung an die FĂŒhrerscheinstelle erfolgte.
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StaĂfurt, OT Neundorf
(Kontrolle FahrtĂŒchtigkeit bei Unfallaufnahme)
Am Freitagnachmittag wurde die 43-JĂ€hrige im Zuge einer Unfallaufnahme befragt und hierbei typische Anhaltspunkte fĂŒr den Konsum von BetĂ€ubungsmittel festgestellt. Auf Befragen wurde der Konsum von Cannabis eingerĂ€umt. Ein freiwilliger Schnelltest reagierte positiv. Im Zuge des eingeleiteten BuĂgeldverfahrenes wurde eine zur Beweissicherung erforderliche Blutprobenentnahme realisiert. Die Weiterfahrt wurde fĂŒr die nĂ€chsten 24 Stunden untersagt. Eine Mitteilung an die FĂŒhrerscheinstelle erfolgte.