Sachsendorf (Sachbeschädigung eines Fahrkartenautomaten)
Am späten Mittwochabend wurde die versuchte Sprengung eines Fahrkartenautomaten am Bahnhof in Sachsendorf gemeldet. Zeugen wurden um 23:03 Uhr durch einen lauten Knall aufmerksam. Sie bemerkten noch eine helle Limousine, welche sich vom Bahnhof entfernte. Bei der Tatortnahbereichsfahndung konnte das Fahrzeug nicht mehr festgestellt werden. Während der Spurensicherung am Automaten wurde bekannt, dass der/die unbekannten Täter versucht hatten den Bereich der Münzausgabe durch unbekannte Sprengmittel zu öffnen. Dies gelang augenscheinlich nicht, der Automat wurde dabei allerdings beschädigt. Die Ermittlungen wurden aufgenommen. Weitere Zeugen sollten sich bitte bei der Polizei melden. Sie erreichen uns auch telefonisch unter 03471-3790.
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Aschersleben (Sachbeschädigungen im Stadtgebiet)
Am frühen Donnerstagmorgen wurden mehrere Sachbeschädigungen in der Breiten Straße in Aschersleben gemeldet. Zeugen waren hatten dabei zwei Personen beobachtet und diese auch der Polizei beschrieben. Noch während der Anfahrt konnten die beschriebenen Personen festgestellt und einer Kontrolle unterzogen werden. Die Identität der Männer (21 und 31-Jahre alt) wurde zweifelsfrei festgestellt. Zu den Tatvorwürfen äußerten sich die Beiden nicht. Anschließend begaben sich die Beamten zu den Tatorten in der Breiten Straße. Hier konnten an insgesamt vier Geschäften Beschädigungen festgestellt werden. Es wurden vier Schaufensterscheiben und eine Tür beschädigt. Entwendet wurde aber offenbar nichts.
Die Ermittlungen wurden aufgenommen. Zeugen, die Hinweise zur Tat oder den Tätern geben können sollten sich bitte bei der Polizei melden. Sie erreichen uns auch telefonisch unter 03471-3790.
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Güsten (Kontrolle Fahrtüchtigkeit)
Am Mittwochabend, kontrollierte die Polizei einen 23-Jährigen, welcher mit einem PKW in der Wilhelmstraße unterwegs war. Während der Kontrolle wurden typische Anhaltspunkte für den Konsum von Betäubungsmittel festgestellt. Ein freiwilliger Schnelltest reagierte positiv. Im Zuge des eingeleiteten Bußgeldverfahrenes wurde eine zur Beweissicherung erforderliche Blutprobenentnahme realisiert. Die Weiterfahrt wurde für die nächsten 24 Stunden untersagt. Eine Mitteilung an die Führerscheinstelle erfolgte.
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Text/Foto: Polizei