Bernburg (Fahrraddiebstahl)
Am spĂ€ten Mittwochabend wurde der Diebstahl eines Fahrrades im Bereich des Platanenringes gemeldet. Der EigentĂŒmer konnte den TĂ€ter und seine Abgangsrichtung beschreiben. Die Polizei konnte den Mann (56) dadurch schon auf der Anfahrt zum Tatort feststellen und kontrollieren. Das Fahrrad wurde anschlieĂend direkt seinem EigentĂŒmer ausgehĂ€ndigt. Gegen den Dieb wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.
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Egeln (Einbruchsdiebstahl)
In der Nacht zu Donnerstag wurde in den Lagerraum der Schwimmhalle in Egeln eingebrochen. Die unbekannten TĂ€ter öffneten gewaltsam den Schuppen und entwendeten einen RasenmĂ€her, eine Tauchpumpe und ein LuftgeblĂ€se. Es entstand ein Stehlschaden von etwa 2.000.-âŹ. Die Ermittlungen wurden aufgenommen.
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Ăllnitz (Diebstahl auf Baustellen)
Am Donnerstagmorgen wurde der Diebstahl von Anbauteilen eines Baggers gemeldet. Der Kleinbagger der Marke Kubota war auf dem BaustellengelÀnde abgestellt und ordnungsgemÀà gesichert. Die TÀter demontierten in der Nacht die Schnellwechselvorrichtung und entwendeten zusÀtzlich noch eine Baggerschaufel. Bei einem weiteren Bagger wurde der Dieseltreibstoff abgezapft und gestohlen. Die Ermittlungen wurden aufgenommen.
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StaĂfurt (Kontrolle FahrtĂŒchtigkeit)
Am Donnerstagmorgen, kontrollierte die Polizei einen 21-JĂ€hrigen, welcher mit einem E-Scooter in der StraĂe Am Tierpark unterwegs war. WĂ€hrend der Kontrolle wurden typische Anhaltspunkte fĂŒr den Konsum von BetĂ€ubungsmittel festgestellt. Ein freiwilliger Schnelltest reagierte positiv. Im Zuge des eingeleiteten BuĂgeldverfahrenes wurde eine zur Beweissicherung erforderliche Blutprobenentnahme realisiert. Die Weiterfahrt wurde fĂŒr die nĂ€chsten 24 Stunden untersagt. Eine Mitteilung an die FĂŒhrerscheinstelle erfolgte.
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PeiĂen (Kontrolle FahrtĂŒchtigkeit
Am Mittwochabend kontrollierte die Polizei einen 45-jĂ€hrigen, welcher mit dem PKW auf der PeiĂener HauptstraĂe unterwegs war. Im Rahmen der GesprĂ€chsfĂŒhrung wurde deutlicher Atemalkoholgeruch wahrgenommen. Ein freiwilliger Test erbrachte einen vorlĂ€ufigen Wert von 0,56 Promille. Die Weiterfahrt wurde untersagt und die DurchfĂŒhrungen eines beweissicheren Atemalkoholtests in der Dienststelle angeboten. Im Falle einer Ablehnung wĂ€re eine kostenpflichtige Blutprobenentnahme zur Beweissicherung erforderlich. Im Rahmen dieser Kontrolle konnte dann ein gerichtsverwertbarer Wert von 0,52 Promille (0,26 mg/l) gemessen und dokumentiert werden. Ein BuĂgeldverfahren wurde eingeleitet, der Mann konnte anschlieĂend die Dienststelle verlassen.
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Text/Foto: Polizei