Ilberstedt (Unfall unter Alkoholeinwirkung / Flucht)
Am Mittwochmorgen wurde ein Unfall im Bereich des Kreisverkehrs zur Güstener Straße gemeldet. Ein zu diesem Zeitpunkt unbekannter Fahrzeugführer hatte dort offenbar die Kontrolle über das Fahrzeug verloren und war in den Straßengraben gefahren. Durch die Wucht des Aufpralls wurden die Airbags im Fahrzeug ausgelöst. Der Fahrer entfernte sich anschließend unerlaubt vom Unfallort. Beim Eintreffen der Polizei wurden frische Blutanhaftungen am ausgelösten Airbag festgestellt, was auf eine Verletzung des Fahrers schließen ließ.
Im Rahmen der Fahrzeugüberprüfung wurde festgestellt, dass Betriebsstoffe austraten, zur Beseitigung wurde die Feuerwehr hinzugezogen. Zur Such nach dem verletzten Fahrer wurde ein Fährtenhund angefordert. Wenig später konnten in der Krumbholzallee in Bernburg zwei Personen festgestellt werden, bei den es sich offenbar um die Insassen des Fahrzeuges handelte. Beide Personen waren alkoholisiert, aufgrund der Sprachbarriere gestaltete sich die weitere Aufarbeitung eher schwierig. Im Rahmen der weiteren Ermittlungen konnte jedoch zweifelsfrei festgestellt werden, dass es sich um Fahrer und Beifahrer des verunfallten Fahrzeuges handelt.
Der beim Fahrer festgestellte Atemalkoholwert lag bei 1,48 Promille. Im Rahmen des Ermittlungsverfahrens wurde die zur Beweissicherung erforderliche Blutprobe gesichert. Nach sachleitender Entscheidung der Staatsanwaltschaft wurde er nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen wieder entlassen. Die festgestellten Verletzungen wurden zuvor durch einen Arzt in Augenschein genommen.
—-
L63, Schwarz – Patzetz (Fahren ohne Fahrerlaubnis / Urkundenfälschung)
Am frühen Mittwochmorgen kontrollierte die Polizei einen 17-Jährigen, der mit einem Audi auf der Landstraße zwischen Schwarz und Patzetz unterwegs war. Während der Kontrolle stellte sich heraus, dass der Mann nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist. Zudem waren die am Fahrzeug angebrachten Kennzeichen auf ein anderes Fahrzeug zugelassen. Die Kennzeichen wurden sichergestellt und die Weiterfahrt mit dem Fahrzeug untersagt. Der Fahrzeugschlüssel zur Gefahrenabwehr sichergestellt und ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.
—-
Hecklingen (Verstoß Pflichtversicherung)
Am Dienstagnachmittag kontrollierte die Polizei einen 38-Jährigen, der mit einem E-Scooter in der Hermann-Danz-Straße unterwegs war. Am Fahrzeug befand sich kein Versicherungskennzeichen und es fehlte die erforderliche Pflichtversicherung. Die Weiterfahrt wurde untersagt und ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.
Hinweis:
Auch wenn in den meisten Fällen keine Fahrerlaubnis für einen E-Scooter notwendig ist, besteht trotz dessen die Pflicht dieses Fahrzeug ähnlich einem Moped oder Krankenfahrstuhl zu versichern! Sie sollten auch bereits bei der Beschaffung eines Elektrokleinstfahrzeuges beim Händler oder im Internet erkundigen, ob hierfür eine Fahrerlaubnis erforderlich ist. Der Hinweis auf die Pflichtversicherung solcher Fahrzeuge erfolgt in der Regel bereits beim Kauf! Die Pflichtversicherung deckt Sach- und Personenschäden im Rahmen der sachgemäßen Nutzung dieser Fahrzeuge ab. Da im Falle eines Unfalls solche Schäden sehr hoch ausfallen können, ist diese Versicherung verpflichtend abzuschließen.
—-
Text/Foto: Polizei