Polizeirevier Salzlandkreis: Aktuelle Polizeimeldungen

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Staßfurt (Fahren unter Drogeneinfluss und ohne Fahrererlaubnis)

Während der Streifentätigkeit nahmen die Beamten am Freitag gegen 23:45 Uhr in der Schillerstraße einen PKW wahr, der bei nächster Gelegenheit angehalten und einer Verkehrskontrolle unterzogen wurde.

Über die polizeilichen Informationssysteme stellte sich heraus, dass der 34-jährige Fahrzeugführer nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war. Nach erfolgtem Tatvorwurf räumte der Mann diesem Umstand auch ein. Außerdem fanden die Beamten beim Beschuldigten ein Tütchen mit einer kristallinen Substanz, weshalb ein Drogenschnelltest auf freiwilliger Basis stattfand. Nach einer positiven Reaktion musste ein zusätzliches Ermittlungsverfahren wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit eingeleitet werden. Zum Zweck der Beweissicherung wurde durch einen Amtsarzt in der Polizeidienststelle Bernburg eine Blutprobenentnahme realisiert. Der Beschuldigte wurde abschließend darüber belehrt, mit welchen Konsequenzen er zu rechnen hat und dass es ihm grundsätzlich untersagt ist, im öffentlichen Verkehrsraum Kraftfahrzeuge zu führen.

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Aschersleben (Geschwindigkeitskontrolle)

Am Samstag führten Beamte des Polizeireviers Salzlandkreis mit einem Handmessgerät Geschwindigkeitskontrollen in der Güstener Straße durch. In der Zeit von 10:55 Uhr bis 12:55 Uhr passierten ca. 200 Kraftfahrzeuge die Messstelle in Fahrtrichtung A 36. Insgesamt stellten die Beamten 9 Geschwindigkeitsverstöße fest. Davon fielen 2 in den Bereich eines Verwarngeldes. Aber 7 Fahrzeugführer erhalten demnächst den Bescheid über ein Bußgeld, weil sie die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um mindestens 16 km/h überschritten haben. Das schnellste gemessene Kraftfahrzeug war (nach Abzug der Toleranz) ein PKW mit 77 km/h.

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Könnern (Straßenverkehrsgefährdung)

Am Sonntag gegen 02:00 Uhr meldeten Passanten einen augenscheinlich betrunkenen Autofahrer in der Hospitalstraße, der zuerst gegen einen parkenden PKW fuhr, dann mit quietschenden Reifen und in Schlängellinien die Fahrt ca. 200 m fortsetzte, um hier ein Verkehrszeichen zu beschädigen. Erneute 150 m weiter parkte der Mann und verließ schwankend seinen PKW.

Die eingesetzten Beamten konnten den 45-jährigen Beschuldigten im Umfeld seines PKW feststellen. Nach eröffnetem Tatvorwurf stimmte der Mann einem freiwilligen Atemalkoholtest zu. Dieser ergab einen Vorwert von 3,02 Promille. Im Rahmen des eingeleiteten Ermittlungsverfahrens führte ein Amtsarzt mit Zustimmung des Beschuldigten die zur Beweissicherung erforderliche Blutprobenentnahme durch. Der Führerschein wurde beschlagnahmt. Bis zu einer richterlichen Entscheidung bleibt es dem Beschuldigten jetzt untersagt, Kraftfahrzeuge im öffentlichen Verkehrsraum zu führen.

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Text/Foto: Polizei