Salzlandkreis (Erpressung âSextortion“)
Am Donnerstag gingen im Polizeirevier wieder zwei Anzeigen wegen Erpressung im Zusammenhang mit dem Versenden von Bildern mit sexuellen Inhalt (sog. Sextorsion) im Polizeirevier Salzlandkreis ein. Anzeigen dieser Art erreichen das Revier mittlerweile regelmĂ€Ăig. Der GroĂteil der Opfer erstattet die Anzeige zum GlĂŒck bevor er einen finanziellen Schaden erleidet. Das Dunkelfeld in diesem Straftatenbereich kann als hoch eingeschĂ€tzt werden, da sich viele Opfer aus Scham nicht zu einer Anzeige entschlieĂen.
In einem der beiden gestern bekannten gewordenen FĂ€lle hatte das Opfer bereits einen vierstelligen Gesamtbetrag an verschiedene PayPal Konten ĂŒberwiesen. Zumeist soll der Betrag in einer virtuellen InternetwĂ€hrung ĂŒberwiesen werden. Die Vorgehensweise ist in den meisten FĂ€llen gleich, das Opfer wird zunĂ€chst ĂŒber eine Sozial Media Plattform kontaktiert und im Laufe der Konversation zumeist auf andere Kommunikationsplattformen umgeleitet (um ungestörter ĂŒber sexuelle Inhalte zu sprechen). Die TĂ€ter bauen dann ein VertrauensverhĂ€ltnis auf, um das Opfer zu sexuellen Handlungen vor der Kamera oder dem Versand von Bildmaterial zu animieren.
Sobald der Versand erfolgte, wird eine Geldforderung versendet (50.-⏠aufwĂ€rts, zum Teil bis in den vierstelligen Bereich). Die Forderung ist mit der Drohung verbunden, dass das Bild- bzw. Videomaterial öffentlich gemacht wird. Im vorliegenden Fall hat der 21-JĂ€hrige das geforderte Geld bezahlt und erhielt anschlieĂend weitere Geldforderungen. Das zweite Opfer vom Donnerstag konnte den geforderten Geldbetrag zum GlĂŒck nicht bezahlen und begab sich gleich zur Polizei um dies anzuzeigen.
Die Polizei warnt vorderartigen Betrugsmaschen und rÀt, keinesfalls Zahlungen zu leisten!
Von Sextortion sind sowohl Jugendliche als auch Erwachsene betroffen, in den meisten FĂ€llen sind die Opfer mĂ€nnlich. In jĂŒngster Zeit werden aber auch verstĂ€rkt MĂ€dchen und Frauen erpresst. Die attraktiven VerfĂŒhrer gibt es in der Regel gar nicht. Die aufreizenden Videos bzw. Bilder stammen meist von anderen Websites und werden im Chat nur eingespielt. Die tatsĂ€chlichen BetrĂŒger zeigen sich zu keinem Zeitpunkt selbst.
Zum Schutz vor sexueller Erpressung rÀt die Polizei:
- Nehmen Sie keine Freundschaftsanfragen von fremden Personen an.
- PrĂŒfen Sie regelmĂ€Ăig Ihre Account- und PrivatsphĂ€reeinstellungen sowie ggf. die Ihrer Kinder.
- Sprechen Sie mit Ihren Kindern ĂŒber die bestehenden Gefahren.
- Stimmen Sie nicht vorschnell einem Videochat zu.
- Kleben Sie im Zweifel die Chatkamera zunÀchst ab, um lediglich verbal zu kommunizieren und das Geschehen zu beobachten.
- Stimmen Sie keinen EntblöĂungen oder intimen Handlungen in Videochats zu, wenn Sie die Person erst seit Kurzem kennen.
- Halten Sie Betriebs- sowie Virenschutzsysteme auf Ihren online-genutzten EndgerĂ€ten wie Smartphone, Laptop, Tablet oder Computer immer auf dem aktuellen Stand, um sich vor Schadsoftware, sogenannter Malware, zu schĂŒtzen. Es gibt Malware, die Ihre Webcam problemlos aktiviert und Sie damit jederzeit filmen kann.
Falls Sie bereits erpresst werden, sollten Sie folgende Punkte beachten:
- Ăberweisen Sie kein Geld. Die Erpressung hört nach der Zahlung meist nicht auf.
- Erstatten Sie Anzeige bei Ihrer örtlichen Polizei.
- Kontaktieren Sie den Betreiber der entsprechenden Webseite und veranlassen Sie, dass das veröffentlichte Bildmaterial gelöscht wird. Nicht angemessene Inhalte kann man dem Seitenbetreiber ĂŒber eigens hierfĂŒr eingerichtete Buttons melden.
- Brechen Sie den Kontakt zum/zur TĂ€ter/in sofort ab, reagieren Sie nicht auf Nachrichten.
- Sichern Sie alle ChatverlÀufe und Nachrichten mittels Screenshots.
Foto © Canva
Sonstige Meldungen
Förderstedt (Unfall mit Personenschaden)
Am Donnerstagnachmittag wurden bei einem Verkehrsunfall auf der Magdeburg-Leipziger-StraĂe zwei Fahrzeuginsassen zum GlĂŒck nur leicht verletzt. Nach bisher vorliegenden Erkenntnissen war das Fahrzeug auf der magdeburg-Leipziger-StraĂe in Richtung Neugattersleben unterwegs, als es zu einem Vorfahrtunfall im EinmĂŒndungsbereich zur StaĂfurter StraĂe kam. Das Fahrzeug auf der StaĂfurter StraĂe war wartepflichtig. Die Fahrerin und Beifahrerin des bevorrechtigten Fahrzeuges wurden durch den ZusammenstoĂ leicht verletzt. Aufgrund der Unfallaufnahme und damit verbundenen Bergung der Fahrzeuge kam es zu Verkehrsbehinderungen in diesem Bereich. Die beiden Verletzten wurden nach einer ambulanten Behandlung im Rettungswagen wieder entlassen.