Fahren ohne Fahrerlaubnis
Stendal, Stadtseeallee, 02.03.2025, 11:10 Uhr
Ein 57-Jähriger befuhr mit einem Kleinkraftrad die Stadtseeallee in Stendal. Bei einer Verkehrskontrolle stellte sich heraus, dass der 57-jährige Fahrzeugführer nicht in Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis ist. Die Weiterfahrt wurde dem Fahrzeugführer untersagt und ein entsprechendes Strafverfahren eingeleitet.
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Ohne Pflichtversicherung
Stendal, Breite Straße, 02.03.2025, 15:10 Uhr
Ein 31-Jähriger befuhr die Breite Straße in Stendal mit einem E-Roller. Da durch die Beamten an dem Fahrzeug ein blaues Versicherungskennzeichen aus dem Jahr 2024 festgestellt wurde, haben sich diese zu einer Verkehrskontrolle entschlossen. Der Fahrzeugführer konnte keinen gültigen Versicherungsnachweis für das Fahrzeug nachweisen. Die Weiterfahrt wurde dem 31-Jährigen untersagt und ein entsprechendes Strafverfahren eingeleitet.
Stendal, Stadtseeallee, 03.03.2025, 09:40 Uhr
Ein 38-Jähriger befuhr mit einem E-Roller die Stadtseeallee in Stendal. Aufgrund des fehlenden Versicherungskennzeichens haben sich die Beamten entschlossen eine Verkehrskontrolle durchzuführen. Während dieser konnte der 38-jährige Fahrzeugführer keinen gültigen Versicherungsnachweis vorzeigen. Die Weiterfahrt wurde untersagt und ein entsprechendes Strafverfahren eingeleitet.
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Text/Foto: Polizei