Pott/Bernstein (FDP): „Aufrufe zur Umgehung der Bezahlkarte sind völlig unangebracht“

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Liberale im Landtag von Sachsen-Anhalt kritisieren Tausch gegen Bargeld / Kleine Anfrage zur Förderung des Flüchtlingsrats

Aktivisten wollen mit einem Tauschsystem die Bargeld-Begrenzung der Bezahlkarte für Asylbewerber umgehen. Das kritisiert die FDP-Landtagsfraktion Sachsen-Anhalt.

Konstantin Pott, sozialpolitischer Sprecher der Liberalen im Landtag, äußerte sich entschieden zu jüngsten Diskussionen über die Bezahlkarte: „Aufrufe zur Umgehung der der Bargeldgrenze der Bezahlkarte durch Tauschsysteme sind völlig unangebracht und untergraben die Integrität der vorgesehenen Maßnahmen. Insbesondere wenn Vereine, die auch durch Landesmittel unterstützt werden, zu einem solchen Verhalten aufrufen, muss kritisch geprüft werden, ob eine weitere Zusammenarbeit in dieser Form noch tragbar ist.“ Pott betonte, dass die Bezahlkarte ein wichtiges Instrument sei, um Transparenz und zielgerichtete Unterstützung sicherzustellen und Missbrauch zu verhindern.

Sein Kollege Jörg Bernstein, finanzpolitischer Sprecher, ergänzte: „Die Einhaltung der Regelungen ist essenziell, um die Verantwortung gegenüber den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern zu wahren. Solche Handlungen stellen nicht nur das Vertrauen in das System infrage, sondern werfen auch die Frage auf, ob für derartige Vereine eine öffentliche Förderung weiterhin angebracht ist. Wir haben deshalb eine kleine Anfrage gestellt, wodurch transparent dargelegt werden soll, welche Mittel der Flüchtlingsrat in den vergangenen Jahren erhalten hat und durch den Doppelhaushalt 2025/26 erhalten soll.“

Die Einführung der Bezahlkarte war von der FDP lange gefordert worden: „Sie ist ein wichtiger Schritt für mehr Ordnung im Asylsystem. Ein zentraler Pull-Faktor wird beseitigt, damit die Zahl der irregulären Einreisen nach Deutschland sinkt“, so Pott abschließend.

Hintergrund:

Asylbewerber werden in Sachsen-Anhalt von den Landkreisen und kreisfreien Städten ab sofort flächendeckend mit der Bezahlkarte ausgestattet. Bargeld erhalten sie nur noch als kleines Taschengeld von bis zu 50 Euro pro Monat. Überweisungen sind mit der Bezahlkarte nicht möglich.

Quelle: FDP-Landtagsfraktion Sachsen-Anhalt am 20. November 2024

Foto Credit: PayCenter GmbH