Magdeburg. Einem mittlerweile 35-jährigen Mann wird vorgeworfen, in der Nacht vom 21. auf den 22. April 2012 in Wegeleben in die Wohnung einer damals 77 Jahre alten Frau eingebrochen zu sein und im Verlauf des Einbruchs die Bewohnerin getötet zu haben. Die Staatsanwaltschaft geht in ihrer Anklage davon aus, dass das Mordmerkmal Verdeckung einer anderen Straftat (Einbruchdiebstahl) in Betracht kommt. Die Strafkammer hat in ihrem Eröffnungsbeschluss vom 10. Januar 2023 u. a. den rechtlichen Hinweis erteilt, dass nach der Spurenlage auch ein hinreichender Tatverdacht hinsichtlich des Mordmerkmals Ermöglichen oder Verdeckung einer Sexualstraftat oder eine versuchte sexuelle Nötigung in Betracht kommen könne.
21 Ks 853 Js 80695/22 (11/22) – 1. Strafkammer
Prozessbeginn: Montag, 06. Februar 2023, 09.30 Uhr, Saal A 23
Text: Landgericht Magdeburg
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