Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen
Mittwoch, 9. Februar 2022
Haushalt/Unterrichtung
Berlin: (hib/SCR) Der Bundesrechnungshof sieht erheblichen Reformbedarf bei der Finanzierung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) durch den Bund. Eine „bloße Aufstockung der Bundesmittel“ lehnt der Hof ab. Ein solches Vorgehen sei nicht geeignet, „die Ziele des Bundes für den ÖPNV wirtschaftlich und zeitgerecht umzusetzen“. Konkret fordern die unabhängigen Rechnungsprüfer den Bund daher auf, die bestehenden Finanzierungsinstrumente zu bereinigen, sogenannte Mischfinanzierungen abzubauen, Transparenz und Wirtschaftlichkeit der Bundesfinanzierung zu verbessern und als Fördergrundlage ein einheitliches ÖPNV-Gesetz zu erarbeiten. Das geht aus einem als Unterrichtung durch den Bundesrechnungshof (29/599) vorgelegten Bericht auf Grundlage des Paragrafen 99 der Bundeshaushaltsordnung hervor.
Nach Paragraf 99 der Bundeshaushaltsordnung kann der Hof Bundestag und Bundesregierung jederzeit über Angelegenheiten von besonderer Bedeutung unterrichten. Die Rechnungsprüfer verweisen als konkreten Anlass für den vorliegenden Bericht auf Forderungen der Landesverkehrsminister nach einer Aufstockung der Regionalisierungsmittel aus Klimaschutzgründen sowie die Ankündigung der neuen Bundesregierung, den ÖPNV stärken zu wollen.
Der Rechnungshof weist in dem Bericht auf diverse Fehlentwicklungen in dem Bereich hin. Dazu gehören unter anderem die mangelnde Übersicht über die Förderinstrumente des Bundes, der unzureichende eigene Mitteleinsatz der eigentlich zuständigen Länder sowie mangelnde Informationen über die eingesetzten Bundesmittel.
Der Rechnungshof führt in dem Bericht die unterschiedlichen Finanzierungsinstrumente des Bundes für den ÖPNV auf. Allein auf Grundlage spezialgesetzlicher Grundlagen hat der Bund demnach 2021 11,6 Milliarden Euro für die ÖPNV-Förderung zur Verfügung gestellt. Dazu gehören die sogenannten Regionalisierungsmittel nach dem Regionalisierungsgesetz sowie Zahlungen nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG). Hinzu kommen laut Hof diverse Förderprogramme und Modellvorhaben, Steuervergünstigungen und Sonderzahllungen.
Kritisch sehen die Rechnungsprüfer in diesem Zusammenhang, dass dem Bund ein vollständiger Überblick über die Förderung des ÖPNV durch Ressorts außerhalb des Bundesverkehrsministeriums und eine koordinierte Stelle fehlten. „Der Bund weiß derzeit nicht, mit wie viel Mitteln er den ÖPNV insgesamt finanziert. Es ist nicht möglich, die Zielerreichung im Verkehr sowie im Klimaschutz ausreichend zu kontrollieren und Maßnahmen erforderlichenfalls anzupassen. Der wirtschaftliche Einsatz der Bundesmittel ist nicht sichergestellt, da die Finanzierungsbeiträge nicht aufeinander abgestimmt sind“, folgert der Rechnungshof.
Konkrete Fehlentwicklungen sieht der Hof beispielsweise bei der Fördersystematik bei den Regionalisierungsmitteln. Demnach fließen die Zahlungen unabhängig davon, ob die Länder die Mittel brauchen. Dadurch haben sich laut Bericht bis Ende 2019 Reste von über vier Milliarden Euro bei den Ländern gebildet. Ebenfalls kritisch sieht der Hof den geringen Mittelabfluss auf Grundlage des GVFG. Es sei denkbar, „dass der Bedarf an Bundesmitteln für die letzten Jahre überschätzt worden ist“, heißt es in dem Bericht.
Aus Sicht des Rechnungshofs werden die Länder bei der ÖPNV-Förderung zudem ihrer Aufgabe nicht gerecht. Allein bei den Regionalisierungsmitteln stünden die Landesmittel in einem Verhältnis von 1 zu 3, kritisieren die Rechnungsprüfer.
Mit dem vom Rechnungshof vorgeschlagenen ÖPNV-Gesetz soll der Bund „die Voraussetzungen für mehr Transparenz, einheitliche Verfahren und zielgenauere Steuerungs- und Kontrollmöglichkeiten des Bundes schaffen“. Unter anderem sollte das Gesetz „die Anforderungen an einen funktionsfähigen und leistungsstarken ÖPNV als elementaren Baustein einer schnellen und wirksamen Reduktion von Treibhausgasemissionen berücksichtigen“. Zudem fordert der Hof, dass das Gesetz eine „angemessene, eigene Grundfinanzierung der Länder“ sicherstellen sollte. Mögliche Zahlungen des Bundes sollten dabei erst bei Finanzierungsbedarf ausgezahlt werden. Zudem sollten angemessene Informationsrechte der Bundesverwaltung festgeschrieben werden.
Deutscher Bundestag v. 09. Februar 2022