Reformvorschläge für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk

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Die Länder haben heute einen Entwurf für einen Reformstaatsvertrag für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk vorgestellt, der tiefgreifende Veränderungen vorsieht. Zu den zentralen Vorschlägen gehören die Reduzierung der Hörfunk- und Fernsehprogramme sowie die Einschränkung rein digitaler Spartensender. Ziel der Reform ist es, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zukunftsfähig zu machen und seine Rolle als unabhängiger Garant für eine umfassende Medienvielfalt zu sichern.

Noch ungeklärt bleibt allerdings die Finanzierungsfrage. Eine mögliche Erhöhung des Rundfunkbeitrags steht weiterhin zur Diskussion, doch darüber soll erst Ende Oktober im Rahmen der Ministerpräsidentenkonferenz entschieden werden. Zu den vorgelegten Reformvorschlägen äußert sich Dorothea Frederking (Foto), medienpolitische Sprecherin der bündnisgrünen Landtagsfraktion, mit einer differenzierten Bewertung:

„Einige Reformvorschläge haben das Potenzial für eine positive Weiterentwicklung, indem sie zu mehr Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit beitragen und das öffentlich-rechtliche Mediensystem stärken. Allerdings ist es bedauerlich, dass diese Schritte auch Einschnitte bei der Anzahl und Vielfalt der Radio- und Fernsehprogramme bedeuten könnten. Für uns Bündnisgrüne steht fest: Die Qualität der Inhalte muss bei der Umsetzung dieser Reformen stets im Vordergrund stehen.“

Die Frage der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks bleibt vorerst ungelöst. Frederking betont die Dringlichkeit einer nachhaltigen und unabhängigen Finanzierung: „Es ist entscheidend, dass wir ein nachhaltiges und staatsfernes Finanzierungsmodell für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk entwickeln. Eine angemessene Finanzierung, die dem öffentlich-rechtlichen Auftrag entspricht, muss gewährleistet sein. Sachsen-Anhalt sollte aus den Fehlern der Vergangenheit lernen und diesmal eine konstruktive Rolle in der Debatte einnehmen.“

Die Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert einen intensiven Austausch mit dem zuständigen Staatsminister Robra vor der entscheidenden Ministerpräsidentenkonferenz im Oktober, sodass das Parlament frühzeitig in den Prozess der Meinungsbildung einbezogen und die Hinweise und Anregungen der Parlamentarier ernsthaft berücksichtigt werden. Nur durch einen transparenten und offenen Dialog können Lösungen gefunden werden, die sowohl die finanzielle Sicherheit als auch die inhaltliche Qualität des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gewährleisten.

Quelle: Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landtag von Sachsen-Anhalt am 27. September 2024

Foto (c) Dorothea Frederking