Lutherstadt Wittenberg (ots) – Am Mittwoch, den 7. Juni 2023 erhielt die Bundespolizei in den spĂ€ten Abendstunden fernmĂŒndlich durch die Notfallleitstelle der Bahn die Meldung, dass zwei ZĂŒge auf der Bahnstrecke von Lutherstadt Wittenberg in Richtung Jessen, in der Ortslage MĂŒhlanger mit KĂŒhen kollidiert sind. Nach ersten telefonischen Erkenntnissen handelte es sich bei den betroffenen ZĂŒgen um einen GĂŒterzug und eine Regionalbahn.
UnverzĂŒglich wurde die entsprechende Strecke fĂŒr den nachfolgenden Zugverkehr gesperrt. Jeweils eine Streife der Bundes- und der Landespolizei verlegten umgehend zum Einsatzort. Bei der Erstbegehung vor Ort wurden gröĂere SchĂ€den an der Regionalbahn festgestellt. Hier kam es durch den Aufprall zu BeschĂ€digungen an der FrontschĂŒrze und den Scheinwerfer. Bei dem GĂŒterzug mussten verbogene DruckschlĂ€uche festgestellt werden. Personen kamen bei der Kollision glĂŒcklicherweise nicht zu Schaden.
Mehrere Tiere konnten durch den ermittelten 69-jĂ€hrigen, deutschen Halter unverletzt auf ihre Koppel gebracht werden. Jeweils die Regionalbahn und der GĂŒterzug verletzten jedoch auch zwei Weidetiere tödlich. Die Ursache des Ausbruchs ist derzeit noch unklar und Gegenstand weiterer Ermittlungen. Nachdem die Tiere aus den Gleisen geborgen wurden, konnte die Strecke wieder freigegeben werden.
Aufgrund der veranlassten Gleissperrung kam es bei 6 ZĂŒgen zu insgesamt 457 Minuten VerspĂ€tungen sowie zwei Umleitungen von ZĂŒgen. Die Bundespolizei weist in diesem Zusammenhang auf die erheblichen Gefahren hin, die von den Tieren im Gleis ausgehen: Neben dem Tod der Tiere, wie im aktuellen Fall bedauerlicherweise geschehen, kann es zu einer erheblichen GefĂ€hrdung des Bahnverkehrs kommen. Im Falle einer Kollision besteht die Gefahr von massiven SachschĂ€den an dem Zug und den Gleisanlagen.
Eine mögliche Entgleisung der Bahn bedeutet zudem die erhebliche Gefahr fĂŒr Leib und Leben von Menschen. Bei der Haltung von Tieren ist auf eine sichere Unterbringung zu achten. Die Bundespolizeiinspektion Magdeburg verweist darauf, dass in diesen FĂ€llen stets geprĂŒft wird, ob dem Halter der Tiere ein Fehlverhalten vorzuwerfen ist. Ist dies der Fall, kann er gemÀà der Eisenbahn, Bau -und Betriebsordnung fĂŒr ZugverspĂ€tungen oder Zugaus-fĂ€lle mit einem BuĂgeld belegt werden.
FĂŒr eventuelle SachschĂ€den an den ZĂŒgen oder Bahngleisen kann er darĂŒber hinaus auf dem zivilrechtlichen Weg von der Deutschen Bahn haftbar gemacht werden. Kommt es zu einer Kollision muss er mit einer Strafanzeige wegen eines gefĂ€hrlichen Eingriffs in den Bahnverkehr rechnen, werden Menschen verletzt oder getötet, weiten sich die Ermittlungen dementsprechend aus.
Text/Foto: Bundespolizei