Reinhardt: Cannabislegalisierung ist kein Jugendschutz, sondern hochgradig verantwortungslos

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Berlin – Zur geplanten Legalisierung von Cannabis fĂŒr nicht-medizinische Zwecke erklĂ€rt Dr. Klaus Reinhardt (Foto), PrĂ€sident der BundesĂ€rztekammer:

„Die Bundesregierung und Bundesgesundheitsminister Lauterbach möchten den Cannabis-Konsum legalisieren. Sie wollen den Eigenanbau erlauben und Cannabis Clubs einfĂŒhren. Gleichzeitig soll eine AufklĂ€rungskampagne junge Menschen vor den erheblichen Gefahren des Kiffens warnen. Vielleicht erschließt sich die Ambivalenz dieser Logik im Rauschzustand, einer nĂŒchternen kritischen Betrachtung hĂ€lt sie jedenfalls nicht stand.

Der Internationale Suchtstoffkontrollrat weist darauf hin, dass die Legalisierung von Cannabis zu mehr Konsum fĂŒhrt und das Risikobewusstsein mindert. Durch die Freigabe wird eine Droge verharmlost, die nachgewiesenermaßen abhĂ€ngig macht und zu schweren EntwicklungsschĂ€den fĂŒhren kann – gerade bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen.

Der Bundesgesundheitsminister hat Medizin studiert. Er weiß und hat selbst öffentlich darauf hingewiesen, dass die Entwicklungsprozesse des Gehirns bis zum 25. Lebensjahr noch nicht abgeschlossen sind und der Konsum von Cannabis diese Prozesse negativ beeinflussen kann. Diese SchĂ€den sind dauerhaft und bleiben lebenslang wirksam. So steigt das Risiko von nachhaltigen kognitiven Funktionsdefiziten, das Auftreten von Psychosen, Depressionen oder Angststörungen signifikant. Darauf haben zahlreiche Vertreter entsprechender wissenschaftlicher Fachgesellschaften in den vergangenen Monaten im Rahmen der öffentlichen Debatte um die Legalisierung von Cannabis laut und deutlich hingewiesen. Trotz dieser schweren gesundheitlichen Gefahren will Minister Lauterbach schon AchtzehnjĂ€hrigen den legalen Zugang zu Cannabis ermöglichen. Das ist kein Jugendschutz. Das ist hochgradig verantwortungslos.

Geradezu aberwitzig ist außerdem die Vorstellung, dass die kleinteiligen Vorgaben dieses BĂŒrokratiemonsters wirksam kontrolliert werden könnten. Polizei, Justiz und OrdnungsĂ€mter sind schon heute hoffnungslos ĂŒberlastet. Sollen sie in Zukunft mit ihrem knappen Personal auch noch Cannabispflanzen in Privatwohnungen zĂ€hlen oder MindestabstĂ€nde von Hanfplantagen zu Schulen und Kitas ausmessen? Solche völlig lebensfremden Regelungen stĂ€rken nicht den Jugendschutz, sondern sie organisieren den staatlichen Kontrollverlust. Darauf haben der Deutsche Richterbund und Vertreter leitender Polizeiorgane in deutlichen öffentlichen Stellungnahmen hingewiesen.

Die Bundesregierung ignoriert mit diesem Gesetzesentwurf alle Argumente der medizinischen Wissenschaft und der realen Erfahrung der Strafermittlungsorgane bewusst und damit fahrlÀssig.

Der Bundesgesundheitsminister muss seiner Verantwortung gerecht werden, die BĂŒrgerinnen und BĂŒrger vor gesundheitlichen SchĂ€den zu bewahren. Mit der geplanten Cannabis-Legalisierung erreicht er das Gegenteil.

Was wir brauchen, ist eine nĂŒchterne und evidenzbasierte Drogenpolitik, die entschieden auf mehr PrĂ€ventions- und Hilfsangebote setzt.“

Text/Foto: BundesÀrztekammer