Halle/Saale (ots) – Am Montag, den 9. Oktober 2023 wurde die Bundespolizei am Hauptbahnhof Halle/Saale gegen 18:00 Uhr durch zwei Reisende ĂŒber einen Mann informiert, welcher den Regionalexpress von Magdeburg nach Halle/Saale gemeinsam mit ihnen nutzte und wĂ€hrend dieser Fahrt gegenĂŒber den Hinweisgebern rechtsradikale Gestikulationen durchfĂŒhrte.
Eine Streife war mit Ankunft des Zuges auf Bahnsteig 13, sprach den StraftatverdĂ€chtigen an und kontrollierte ihn. Hierbei machte er lediglich mĂŒndliche Angaben zu seiner Person und hĂ€ndigte vorerst kein Ausweisdokument gegenĂŒber den Beamten aus. Die GrĂŒnde dafĂŒr waren dem 37-jĂ€hrigen Deutschen wahrscheinlich bewusst. Nach Feststellung seiner rechtmĂ€Ăigen Personalien und ĂberprĂŒfung dieser im Fahndungsbestand der Polizei wurden die Bundespolizisten schnell fĂŒndig. In Summe lagen gegen den Herrn gleich drei Vollstreckungshaftbefehle vor:
Bereits im September 2016 verurteilte ihn das Amtsgericht Burg wegen vorsĂ€tzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einem Jahr Freiheitsstrafe. Nach Widerrufung der Strafaussetzung zur BewĂ€hrung muss der Verurteilte noch 122 Tage Restfreiheitsstrafe davon verbĂŒĂen. Kein Jahr spĂ€ter verurteilte ihn selbiges Amtsgericht wegen des vorsĂ€tzlichen Fahrens ohne FĂŒhrerscheins und Betruges erneut nach Widerrufung der Strafaussetzung zur BewĂ€hrung zu einer zu verbĂŒĂenden Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten. Zudem wurde er im MĂ€rz 2019 wegen des Erschleichens von Leistungen in sieben FĂ€llen zu einer fĂŒnfmonatigen Freiheitsstrafe durch das Amtsgericht Merseburg verurteilt. Hiervon muss er noch 51 Tage Restfreiheitsstrafe verbĂŒĂen. Der Verurteilte hat sich in allen drei FĂ€llen auf die jeweilig ergangene Ladung nicht dem Strafantritt gestellt.
Die Vollstreckungshaftbefehle wurden daraufhin im Januar durch die Staatsanwaltschaft Halle/Saale beziehungsweise im MĂ€rz dieses Jahres durch die Staatsanwaltschaft Stendal erlassen. Dem Gesuchten wurden diese eröffnet. Er wurde fest- und mit auf die Dienststelle am Hauptbahnhof genommen. Ein durchgefĂŒhrter Atemalkoholtest erbrachte einen Wert von 0,5 Promille. Nach Abschluss der strafprozessualen MaĂnahmen wurde er in eine Justizvollzugsanstalt gebracht. Er erhĂ€lt aufgrund seines aktuellen Gebarens weitere Anzeigen wegen der falschen Namensangabe und des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen.
Text/Foto: Bundespolizei