Rettungsdienst: Telenotarzt – Innovatives Projekt zur Verbesserung der Patientenversorgung

Veröffentlicht in: Heute in Sachsen-Anhalt | 0

Um den Rettungsdienst des Landes Sachsen-Anhalt insbesondere auch im lĂ€ndlichen Raum zukunftsfest zu machen, mĂŒssen die wertvollen, hochqualifizierten personellen Ressourcen optimal eingesetzt werden. DafĂŒr erprobt Sachsen-Anhalt neue innovative Modelle. Eines davon ist der sogenannte Telenotarzt. Dieser soll es ermöglichen, notĂ€rztliche Leitungen durch einen NotfallsanitĂ€ter zu erbringen, ohne dass ein Notarzt unmittelbar am Einsatzort weilt. Ab heute wird der Telenotarzt in den Landkreisen Mansfeld‑SĂŒdharz und Saalekreis sowie in der Stadt Halle (Saale) getestet.

Innenministerin Dr. Tamara Zieschang (Foto): „Mit dem Telenotarzt wollen wir zunĂ€chst in den Rettungsdienstbereichen der Stadt Halle (Saale) sowie den Landkreisen Mansfeld‑SĂŒdharz und Saalekreis die rettungsdienstliche Versorgung von Patienten verbessern. Mit dem innovativen Modellprojekt werden bewusst stĂ€dtische und vor allem auch lĂ€ndlich geprĂ€gte Rettungsdienstbereiche abgedeckt. Die daraus gewonnenen Erfahrungen sollen uns dabei unterstĂŒtzen, den Rettungsdienst weiter zu optimieren und landesweit zukunftsfest zu machen.“

Der Telenotarzt kann das nicht Ă€rztliche Rettungspersonal, insbesondere den NotfallsanitĂ€ter bei RettungseinsĂ€tzen unterstĂŒtzen. Sobald Vitaldaten einem in einer Leitstelle angesiedelten Telenotarzt zur VerfĂŒgung gestellt werden, ist dieser in vielen FĂ€llen in der Lage, den vor Ort befindlichen NotfallsanitĂ€ter zu unterstĂŒtzen und damit den zusĂ€tzlichen Einsatz eines vor Ort anwesenden Notarztes entbehrlich zu machen. Die unterstĂŒtzende Hilfe des Telenotarztes kann sofort nach dessen telefonischer Alarmierung erfolgen, ohne dass eine gesonderte Anfahrtszeit hinzukommt.

Innenministerin Dr. Tamara Zieschang ergĂ€nzt: „Vom Einsatz des Telenotarztes erwarte ich eine qualitative Verbesserung des Rettungsdienstes. Die wertvollen personellen Ressourcen im Rettungsdienst können so optimiert eingesetzt werden. Und eines ist auch klar: Soweit ein Rettungsdiensteinsatz das persönliche Ă€rztliche Handeln vor Ort erfordert, wird auch weiterhin der Notarzt vor Ort zur VerfĂŒgung stehen. Daher kommt es einmal mehr auf die Rettungsleitstellen an. Ich danke allen, die an diesem fĂŒr Sachsen-Anhalt wichtigen Projekt beteiligt sind und dies tatkrĂ€ftig unterstĂŒtzen.“

Das Pilotprojekt ist fĂŒr zwei Jahre mit VerlĂ€ngerungsoption ausgelegt. In den drei Rettungsdienstbereichen versorgen 52 Rettungswagen und zehn Notarzteinsatzfahrzeuge fast 560.000 Einwohner.

ErgÀnzende Informationen:

Sachsen-Anhalt hat Ende des Jahres 2021 die sogenannte Innovationsklausel bzw. Experimentierklausel im Rettungsdienstgesetz Sachsen-Anhalt (§ 49a) verankert. Die Klausel erlaubt zeitlich befristete Ausnahmeregelungen, um innovative Konzepte rechtssicher zu erproben, Erfahrungen in der Praxis zu sammeln und anschließend zu evaluieren. Gemeinsam mit dem Landesbeirat Rettungswesen wurde nun das Versorgungskonzept des Telenotarztes erstmalig in Sachsen-Anhalt zugelassen.

Bereits im Jahr 2023 wurden im Landkreis Wittenberg und im Burgenlandkreis sogenannte GemeindenotfallsanitĂ€ter zugelassen. Die Genehmigungen gelten fĂŒr den Zeitraum vom 1. Juli 2023 bis zum 30. Juni 2025 mit der Option einer einjĂ€hrigen VerlĂ€ngerung. Der GemeindenotfallsanitĂ€ter soll kĂŒnftig bei NotfĂ€llen alarmiert werden, bei denen Patientinnen und Patienten einer dringenden medizinischen Versorgung bedĂŒrfen, aber ein Transport ins Krankenhaus nicht zwingend notwendig erscheint. WĂ€hrend der Erprobungszeit wird ein Notarztfahrzeug fĂŒr die Nutzung durch den GemeindenotfallsanitĂ€ter zugelassen. Dieses Fahrzeug darf ausnahmsweise von einem GemeindenotfallsanitĂ€ter als rettungsdienstlichem Personal fĂŒr den Rettungseinsatz besetzt werden. Ziel der Erprobung ist es, herauszufinden, ob der GemeindenotfallsanitĂ€ter eine sinnvolle ErgĂ€nzung im Rettungsdienst ist, um die Hilfsfristen im Rettungsdienst zu verkĂŒrzen sowie die Notaufnahmen und Fachabteilungen in den KrankenhĂ€usern zu entlasten.

Text/Foto: Ministerium fĂŒr Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt am 01. Oktober 2024