Justizministerin Weidinger hebt Bedeutung aller ehrenamtlichen Richter für den Rechtsstaat hervor
Magdeburg. Mit dem neuen Jahr hat in Sachsen-Anhalt die neue Amtsperiode für Schöffinnen und Schöffen in der Justiz begonnen. Mehr als 2.500 Frauen und Männer wurden zu Schöffinnen und Schöffen, Jugendschöffinnen und Jugendschöffen sowie Ersatzschöffinnen und Ersatzschöffen neu gewählt. Die Amtsperiode für die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter für die Strafgerichtsbarkeit in Sachsen-Anhalt läuft bis Ende 2028.
Sachsen-Anhalts Ministerin für Justiz und Verbraucherschutz, Franziska Weidinger (Foto): „Die Schöffenwahl ist in Sachsen-Anhalt erfolgreich verlaufen. Es wurden mehr als 2.500 Frauen und Männer bestimmt, die nun bei den Amts- und Landgerichten gemeinsam mit den Berufsrichtern Recht in Strafsachen sprechen werden. In vielen Amtsgerichtsbezirken gab es sogar mehr Bewerberinnen und Bewerber als bei der letzten Schöffenwahl. Das zeigt, dass die Arbeit als ehrenamtliche Richterin und ehrenamtlicher Richter eine besondere Bedeutung hat und sich viele Bürgerinnen und Bürger für unsere Gesellschaft und den Rechtsstaat einbringen wollen. Schöffinnen und Schöffen übernehmen eine wichtige Aufgabe mit großer Verantwortung und entscheiden in strafgerichtlichen Hauptverhandlungen mit den Berufsrichtern über Schuld und Strafe. Ich gratuliere allen neuen Schöffinnen und Schöffen zur Wahl. Mein Dank gilt allen ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern in der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt, die in der Strafgerichtsbarkeit sowie zum Beispiel in den Arbeits-, Sozial-, Verwaltungs- und Finanzgerichten mit ihrem Engagement zum Funktionieren unseres Rechtsstaates beitragen. Allen ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern gebühren höchster Respekt und Anerkennung! Mein Dank gilt außerdem allen Beteiligten in der Justiz und in den Kommunen, die zum erfolgreichen Verlauf der Schöffenwahl für die Strafgerichtsbarkeit beigetragen haben.“
Die Schöffenwahl 2023 ist in Sachsen-Anhalt ohne größere Probleme abgelaufen. Bei der Aufstellung der Vorschlagslisten und der Schöffenwahl durch die Wahlausschüsse gab es lediglich in einzelnen Kommunen Verzögerungen, zum Beispiel weil sich anfangs nicht ausreichend Interessenten gemeldet hatten. In vielen Amtsgerichtsbezirken gab es zudem mehr Bewerbungen um das Ehrenamt als bei der letzten Schöffenwahl.
Die neu gewählten Schöffinnen und Schöffen werden von den jeweiligen Gerichten direkt über anstehende Termine informiert. Für das Ehrenamt in der Rechtspflege sind die ehrenamtlichen Richterinnen und ehrenamtlichen Richter vom Arbeitgeber freizustellen. Als „Richterinnen ohne Robe“ bzw. „Richter ohne Robe“ erhalten Schöffinnen und Schöffen eine Entschädigung.
Neben dem Schöffenamt in der Strafgerichtsbarkeit gibt es in der Justiz weitere Möglichkeiten sich ehrenamtlich zu engagieren, zum Beispiel als ehrenamtlicher Richterin bzw. ehrenamtlicher Richter in den Fachgerichten. Ferner können Bürgerinnen und Bürger im Justizvollzug des Landes Sachsen-Anhalt ehrenamtlich tätig werden, etwa bei der Gestaltung des Vollzugsalltags für Gefangene mit Gesprächs- und Sportangeboten.
Quelle: Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz des Landes Sachsen-Anhalt am 10. Januar 2024
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