Robra begrüßt Abkommen zur Einrichtung einer Schiedsgerichtsbarkeit NS-Raubgut

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Magdeburg. Im Rahmen des 22. Kulturpolitischen Spitzengesprächs der Kulturministerkonferenz in Berlin haben Bund, Länder und Kommunale Spitzenverbände die Unterzeichnung des Verwaltungsabkommens zur Einrichtung einer Schiedsgerichtsbarkeit NS-Raubgut abgeschlossen. Das Abkommen bildet die Grundlage für die beschlossene Weiterentwicklung der Beratenden Kommission zu einer gemeinsamen Schiedsgerichtsbarkeit. Das Gremium wird beim Deutschen Zentrum Kulturgutverluste mit Sitz in Magdeburg eingerichtet.

Staatsminister und Minister für Kultur Rainer Robra (Foto) begrüßt das Abkommen: „Das Gremium der Beratenden Kommission hin zu einer Schiedsgerichtsbarkeit zu entwickeln, ist ein wichtiger Schritt bei der Suche nach fairen und gerechten Lösungen von NS-Raubgut. Als Land übernehmen wir seit vielen Jahren Verantwortung bei der Aufarbeitung von verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut und haben die Provenienzforschung in Sachsen-Anhalts Museen systematisch gestärkt. Die Aufarbeitung des historischen Unrechts der NS-Herrschaft hat auch 80 Jahre nach Kriegsende nichts von ihrer Dringlichkeit verloren, im Gegenteil.“

Die Reform hat das Ziel die Rückgabe von NS-Raubgut vereinfachen und verbessern. Sie beinhaltet die Möglichkeit der einseitigen Anrufbarkeit durch Antragberechtigte sowie größere Rechtssicherheit durch Verbindlichkeit der Entscheidungen der Schiedsgerichte der Schiedsgerichtsbarkeit NS-Raubgut.

Auf Grundlage des Verwaltungsabkommens können die sogenannten stehenden Angebote zum Abschluss einer Schiedsvereinbarung abgeben werden, respektive auf die zeitnahe Abgabe solcher Angebote in Kulturgut bewahrenden Einrichtungen und durch die Kommunen hingewirkt werden. Die stehenden Angebote bilden die Voraussetzung für die einseitige Anrufbarkeit der Schiedsgerichtsbarkeit NS-Raubgut als alternativem Streitbeilegungsmechanismus im Sinne der Washingtoner Prinzipien. Die neue Schiedsgerichtsbarkeit NS-Raubgut soll ihre Arbeit noch in diesem Jahr aufnehmen, bis dahin wird die Beratende Kommission ihre Arbeit fortsetzen.

Staatskanzlei und Ministerium für Kultur am 26. März 2025