Magdeburg. Zur Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Magdeburg in Sachen Waffenbesitzkarte erklärt Stadtrat Ronny Kumpf (AfD):
„Offenbar weil der Steuerzahler ohnehin das Kostenrisiko trägt, hat die Polizeiinspektion Magdeburg nach der Klatsche vor dem Verwaltungsgericht einen weiteren Versuch unternommen, mir die waffenrechtliche Zuverlässigkeit abzusprechen. Und ist damit erneut baden gegangen: Das Oberverwaltungsgericht hat die Entscheidung des Verwaltungsgerichts von Anfang März bestätigt.
In der Begründung des nun rechtskräftigen Beschlusses wurde das Gericht sogar noch deutlicher: Die Einstufung der AfD als Verdachtsfall durch den Verfassungsschutz rechtfertigt für sich genommen nicht den Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis eines einzelnen Mitglieds. Vielmehr müssten in meiner Person selbst Gründe vorliegen, die Zweifel an meiner waffenrechtlichen Zuverlässigkeit begründeten. Dies ist jedoch nicht der Fall, da ich ein unbescholtener Bürger bin, der lediglich seine verfassungsmäßigen Rechte wahrnimmt.
Es ging in diesem rechtsstaatlich und demokratiepolitisch höchst bedenklichen Verfahren auch nie darum, dass man tatsächlich von irgendeinem Gefährdungspotenzial meinerseits ausgegangen wäre. Es ging um die gezielte Einschüchterung von Jägern, Sportschützen und in weiterer Folge von Mitarbeitern des öffentlichen Dienstes. Die Entscheidung hat Bedeutung als bundesweiter Präzedenzfall auch für alle anderen AfD-Mitglieder und Unterstützer.
Sie sollten durch ein konstruiertes Waffenverbot davon abgehalten werden, sich öffentlich für die AfD zu engagieren und Oppositionsarbeit zu leisten. Gott sei Dank haben die Gerichte diese Absicht durchschaut und der Willkür Grenzen gesetzt.
Auf diese Entscheidung haben viele Waffenbesitzer, Antragsteller und Beamte gewartet. Es ist gut zu wissen, dass wenigstens die Verwaltungsgerichtsbarkeit in diesem Land noch funktioniert.“
Text/Foto: Ronny Kumpf