Magdeburg. Zu den heute im Landtag beschlossenen Änderungen im Finanzausgleichsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt erläutert der finanzpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Stefan Ruland (Foto):
„Die Neuberechnung für die Haushaltsjahre 2024 bis 2026 berücksichtigt die gestiegenen Bedarfe der Kommunen, insbesondere die gestiegenen Soziallasten und das Tarifergebnis für die kommunalen Beschäftigten sowie die inflationsbedingt erhöhten konsumtiven und investiven Ausgaben.
Auch die Investitionsmittel für die Kreisstraßen wurden verstetigt und in das FAG LSA überführt. Neben der Einführung einer relativen, nachgelagerten Mindestausstattung für finanzkraftschwächere Gemeinden, wurden die Ausgleichsleistungen der finanzkraftstarken Gemeinden abgesenkt.“
Im modifizierten Finanzausgleichsgesetz wurde neben der Gesamtbetragserhöhung auch das Gutachten zum horizontalen Finanzausgleich für eine bedarfsgerechtere Verteilung umgesetzt.
„Ein jährliches Plus von 250 Millionen Euro sichert die stabile und auskömmliche Mittelausstattung unserer kommunalen Familie für ein lebendiges und lebenswertes Sachsen-Anhalt“, so Ruland abschließend.
Text/Foto: CDU-Landtagsfraktion Sachsen-Anhalt am 13. Dezember 2023