Von Reisen in die Russische Föderation wird abgeraten. Vor Reisen nach SĂŒdrussland in die Grenzregionen zur Ukraine wird gewarnt. |
Ausreisemöglichkeiten und Zahlungsverkehr wurden weiter eingeschrĂ€nkt, bei bestimmten öffentlichen ĂuĂerungen – auch in sozialen Medien – drohen Haftstrafen. |
Der direkte Flugverkehr zwischen der Russischen Föderation und der EU sowie weiterer europĂ€ischer Staaten ist aufgrund der gegenseitigen Sperrungen der LuftrĂ€ume unterbrochen. Es bestehen derzeit Flugmöglichkeiten ĂŒber internationale Drehkreuze nach Deutschland/Europa. Die russische Fluglinie Aeroflot hat angekĂŒndigt, alle FlĂŒge ins Ausland (mit Ausnahme von Belarus) ab Dienstag, 08. MĂ€rz 2022, einzustellen. Es ist möglich, dass weitere Flugverbindungen kurzfristig ausgesetzt werden. |
Seit Samstag, 5. MĂ€rz 2022, gilt in der Russischen Föderation ein neues Mediengesetz, das die willkĂŒrliche VerhĂ€ngung hoher Haftstrafen fĂŒr öffentliche ĂuĂerungen ermöglicht. Das schrĂ€nkt die Arbeit auslĂ€ndischer Journalisten und Medienschaffenden weiter ein. Dies hat namhafte westliche Medien dazu veranlasst, ihre TĂ€tigkeit in Russland kurzfristig einzustellen. |
Auch private ĂuĂerungen in sozialen Medien können nach diesem neuen Gesetz in der Russischen Föderation mit unberechenbaren persönliche Risiken verbunden sein. Es wird zu Ă€uĂerster ZurĂŒckhaltung oder alternativ zur Ausreise geraten. |
Die Nutzung nicht-russischer Kreditkarten ist in der Russischen Föderation derzeit nur eingeschrÀnkt möglich. |
Bis zunĂ€chst 8. MĂ€rz 2022 sind folgende FlughĂ€fen in SĂŒdrussland geschlossen: |
Anapa, Belgorod, Brjansk, Gelendschik, Krasnodar, Kursk, Lipezk, Rostow am Don, Simferopol, Woronezh, Elista. |
Ferner wurde in fĂŒnf Regionen (Rostow, Krasnodar, Saratow, Woronesch und Wolgograd) der Notstand ausgerufen. Dies kann zu EinschrĂ€nkungen des öffentlichen Lebens fĂŒhren. |
ĂberprĂŒfen Sie Ihre ReiseplĂ€ne und verschieben Sie ggf. nicht notwendige Reisen. Wenn Sie sich derzeit in der Russischen Föderation aufhalten, prĂŒfen Sie, ob Ihre Anwesenheit zwingend erforderlich ist. Falls nicht, erwĂ€gen Sie eine Ausreise. Informieren Sie sich ĂŒber noch bestehende Flugverbindungen auf den Webseiten der Fluggesellschaften oder im ReisebĂŒro. Tragen Sie sich in die Krisenvorsorgeliste des AuswĂ€rtigen Amts ein. Informieren Sie sich ĂŒber die lokalen Medien ĂŒber die Sicherheitslage.Folgen Sie den Anweisungen der lokalen SicherheitskrĂ€fte. AuswĂ€rtiges Amt am 05. MĂ€rz 2022 Foto/pixabay |