Sachsen-Anhalt will in Volkstedt (Kreis Mansfeld-SĂŒdharz) eine Abschiebungssicherungseinrichtung errichten. Das Kabinett billigte am Dienstag einen entsprechenden Standort-Vorschlag des Ministeriums der Finanzen sowie des Ministeriums fĂŒr Inneres und Sport. Die Abschiebungssicherungseinrichtung soll bis zu 30 PlĂ€tze haben und in unmittelbarer NĂ€he der Justizvollzugsanstalt Volkstedt errichtet werden. Der Standort verfĂŒgt ĂŒber eine gute Verkehrsanbindung. Durch die rĂ€umliche NĂ€he zur Justizvollzugsanstalt ergeben sich Synergieeffekte mit Blick auf den Betrieb der Einrichtung. Die Immobilien- und Projektgesellschaft Sachsen-Anhalt mbH (IPS) setzt das Bauvorhaben um. Aktuell werden die Ausschreibungen vorbereitet.
Auf der Besprechung der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der LĂ€nder am 9. Februar 2017 wurde beschlossen, dass die LĂ€nder jeweils eine ausreichende Zahl von AbschiebungshaftplĂ€tzen bereitstellen. Seither dringt das Ministerium fĂŒr Inneres und Sport darauf, dass Sachsen-Anhalt ĂŒber eigene KapazitĂ€ten verfĂŒgen muss, in denen vollziehbar Ausreisepflichtige, wie z.B. abgelehnte Asylbewerberinnen und Asylbewerber, vor ihrer RĂŒckfĂŒhrung vorĂŒbergehend untergebracht werden können. Derzeit ist das Land auf Kooperationen mit anderen LĂ€ndern angewiesen.
Innenministerin Dr. Tamara Zieschang: âSachsen-Anhalt fĂŒhlt sich nach wie vor an den Beschluss der MinisterprĂ€sidentenkonferenz gebunden. Das Vorhalten einer eigenen Abschiebungssicherungseinrichtung ist ein wichtiger Baustein, um RĂŒckfĂŒhrungen zu erleichtern und effektiver umzusetzen. Eigene AbschiebesicherungskapazitĂ€ten erhöhen nicht nur die Planungssicherheit, auch der organisatorische und personelle Aufwand fĂŒr den Transport in die Einrichtung wird deutlich minimiert, weil die Betroffenen nicht mehr in andere BundeslĂ€nder gebracht werden mĂŒssen.“
Derzeit nutzt das Land bei Bedarf insbesondere PlĂ€tze in der niedersĂ€chsischen Abschiebungshafteinrichtung. Diese PlĂ€tze stehen nur zur VerfĂŒgung, wenn sie von Niedersachsen nicht selbst gebraucht werden.
Mangels landeseigener AbschiebungshaftplÀtze mussten in diesem Jahr bereits 14 und in den Jahren zuvor eine Vielzahl von Ausreisepflichtigen in Abschiebungshaft- und Ausreisegewahrsamseinrichtungen anderer BundeslÀnder untergebracht werden. Die AuslÀnderbehörden haben zudem aufgrund des Mangels an AbschiebungshaftplÀtzen, der daraus folgenden Aussichtslosigkeit von AbschiebungshaftantrÀgen und der teilweise weiten Entfernung zu den Abschiebungshaftanstalten anderer BundeslÀnder oftmals von AbschiebungshaftantrÀgen abgesehen. In Folge scheitern Abschiebungen sehr oft an der AbgÀngigkeit der abzuschiebenden Person; in diesem Jahr betrifft dies bis zum Stand 12. Oktober 2022 allein 257 Abschiebungen.
Hintergrund:
Der EuropĂ€ische Gerichtshof hatte im Jahr 2014 entschieden, dass die Abschiebungshaft in einer speziellen Hafteinrichtung getrennt von Strafgefangenen durchgefĂŒhrt werden muss. LĂ€nder, die ĂŒber keine gesonderten KapazitĂ€ten verfĂŒgen, mĂŒssen seither laut EuGH-Entscheidung auf die PlĂ€tze anderer BundeslĂ€nder zurĂŒckgreifen.
Sachsen-Anhalt hatte vor diesem Hintergrund vor einigen Jahren entschieden, separate UnterbringungskapazitĂ€ten zur DurchfĂŒhrung der Abschiebungshaft, der Mitwirkungshaft und des Ausreisegewahrsams zu schaffen. Erste Planungen, eine entsprechende Einrichtung mit bis zu 30 PlĂ€tzen in der ehemaligen Justizvollzugsanstalt Dessau-RoĂlau zu errichten, wurden mit Blick auf immense Kostensteigerungen wieder verworfen. Nach weiteren Sondierungen fiel die Entscheidung jetzt fĂŒr den Standort Volkstedt.
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