Bei Schwerpunktkontrollen im ganzen Land Sachsen-Anhalt haben Polizistinnen und Polizisten gemeinsam mit Beschäftigten der Kommunen die Einhaltung der Corona-Regeln im öffentlichen Nahverkehr überprüft.
Dabei wurden rund 7.200 Fahrgäste kontrolliert. Von ihnen konnten 144 keinen nötigen Nachweis vorweisen, dass sie gegen das Coronavirus geimpft, davon genesen oder tagesaktuell negativ getestet sind („3G-Regel“). Dies entspricht zwei Prozent der kontrollierten Fahrgäste. Zudem verstießen 17 Menschen gegen die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. 34 Fahrgäste wurden ohne gültigen Fahrschein angetroffen und wegen der Erschleichung von Leistungen angezeigt.
Innenministerin Dr. Tamara Zieschang: „Die Ergebnisse der Schwerpunktkontrollen zeigen, dass sich der ganz überwiegende Teil der Menschen in Sachsen-Anhalt an die geltenden Corona-Regeln im öffentlichen Nahverkehr hält.“ Das zeige sich auch daran, dass mehr Menschen ohne Fahrschein als ohne Mund-Nasen-Schutz erwischt worden seien. „Die gemeinsamen Kontrollen von Polizei und kommunalen Behörden sollen auch dafür sensibilisieren, dass es wichtig ist, sich an die Regeln zu halten, um das Infektionsgeschehen einzudämmen.“
Seit 2. Dezember 2021 unterstützten die Polizeiinspektionen Magdeburg, Halle (Saale), Dessau-Roßlau und Stendal die Kommunen bei mehr als 20 gemeinsamen Schwerpunktkontrollen zur Einhaltung der aktuellen Corona-Regeln. Dabei waren 190 Polizistinnen und Polizisten in den Landkreisen und kreisfreien Städten im Einsatz.
Hintergrund:
Angesichts eines dynamischen Infektionsgeschehens hatte die Landesregierung zur Eindämmung der Corona-Pandemie im November 2021 weitere Schutzmaßnahmen verordnet. Seither gilt auch für öffentliche Verkehrsmittel die sogenannte 3G-Regel: Fahrgäste müssen geimpft, genesen oder tagesaktuell negativ auf das Corona-Virus getestet sein. Zudem ist das Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtend. Andernfalls können Fahrgäste von der Beförderung ausgeschlossen werden.
Die Sicherheitsbehörden und die Polizei haben die gemeinsame Aufgabe, Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwehren.
In Sachsen-Anhalt sind die Landkreise und kreisfreien Städte zugleich die zuständige Behörde und das Gesundheitsamt (Gesundheitsbehörde). Somit sind diese originär für die Überwachung der Rechtsnormen entsprechend der aktuellen Eindämmungsverordnung zuständig. Die Polizei hat den Gesundheitsbehörden auf Anforderung im erforderlichen Umfang Vollzugshilfe zu leisten.
Quelle/Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt
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