Magdeburg. 2021 wurden durch die SozialleistungstrĂ€ger des Landes Sachsen-Anhalt durchschnittlich 1 875 EUR je Antragsteller fĂŒr Bestattungsleistungen gezahlt. Damit stiegen die Ausgaben das 2. Jahr in Folge wieder an. Diese Leistungen gingen an 830 zur Bestattung verpflichtete Personen.
Wie das Statistische Landesamt mitteilt, wurden 2021 Bestattungskosten nach § 74 SGB XII in Höhe von mehr als 1,5 Mill. EUR gezahlt. Das entspricht in etwa dem Stand von 2017.
Die erforderlichen Kosten werden ĂŒbernommen, wenn den hierzu Verpflichteten nicht zugemutet werden kann, die Kosten zu ĂŒbernehmen.
Text: Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt
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