Sachsen-Anhalt macht Weg für Reform der Stiftung Preußischer Kulturbesitz mit frei

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Magdeburg/ST. Die Landesregierung hat in ihrer heutigen Kabinettssitzung den Weg für die Reform der Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK) freigemacht. Mit der Zustimmung zur Neufassung des Bund-Länder-Abkommens über die gemeinsame Finanzierung der Stiftung wird ein bedeutender Schritt hin zu einer effizienteren und zukunftsfähigen Organisation der größten Kultureinrichtung Deutschlands vollzogen.

Ziel der Reform ist es, die Stiftung organisatorisch und strukturell zu modernisieren, um ihre Leistungsfähigkeit und Sichtbarkeit und die ihrer bedeutenden Einrichtungen zu stärken. Die SPK, gegründet im Jahr 1957, verwaltet unter anderem die Staatlichen Museen zu Berlin, die Staatsbibliothek und das Geheime Preußische Staatsarchiv. Die Neuaufstellung soll eine nachhaltige Bewahrung und Weiterentwicklung des kulturellen Erbes gewährleisten. Der Änderungen des Abkommens müssen alle Länder und der Bundestag zustimmen. Dies soll bis spätestens März 2025 erfolgen.

Staatsminister und Minister für Kultur Rainer Robra (Foto) begrüßte die Entscheidung: „Die Zustimmung Sachsen-Anhalts zur Reform zeigt unsere klare Verantwortung für das kulturelle Erbe Deutschlands. Nach einer so erfreulichen wie überraschenden Einigung in den zuständigen Ausschüssen des Bundestages bin ich zuversichtlich, dass das Gesetz noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet wird und wir damit den Reformprozess erfolgreich abschließen können.“

Im Zuge der Reform erhält die Stiftung eine neue Finanzierungsstruktur, die ab 2026 greift. Bund und Länder stellen dafür zusätzliche Mittel bereit, um den Modernisierungsprozess voranzubringen. Sachsen-Anhalts Beitrag zur gemeinsamen Finanzierung wird ab 2026 um zehn Prozent auf knapp 900.000 Euro jährlich angehoben.

Robra: „Mit dieser Entscheidung leistet Sachsen-Anhalt als frühere Preußische Provinz Sachsen einen entscheidenden Beitrag zur Sicherung und Weiterentwicklung des kulturellen Erbes, das auch 35 Jahre nach der deutschen Wiedervereinigung ein zentraler Bestandteil der gesamtdeutschen Identität bleibt.“

Die abschließende Unterzeichnung des Finanzierungsabkommens durch die Regierungschefinnen und -chefs von Bund und Ländern sei vorbehaltlich der Stellungnahme des Landtags für März 2025 vorgesehen. Zuvor hatte bereits der Bundesrat in seiner Sitzung am 22. November 2024 den Weg für die Reform freigemacht.

Text/Foto: Staatskanzlei und Ministerium für Kultur am 28. Januar 2025