Die Landesregierung hat es sich â entsprechend der Vereinbarung aus dem aktuellen Koalitionsvertrag â zum Ziel gesetzt, die Kulturförderung in Sachsen-Anhalt gesetzlich zu verankern. Das Kabinett hat heute den Gesetzentwurf zur Förderung der Kunst und Kultur in Sachsen-Anhalt (Kulturfördergesetz des Landes Sachsen-Anhalt â KulturFöG LSA) auf den Weg gebracht. Der Gesetzentwurf ist damit zur Anhörung freigegeben. In den kommenden Wochen haben verschiedene externe Institutionen die Möglichkeit, Stellung zum Kulturfördergesetz zu beziehen.
Staatsminister und Minister fĂŒr Kultur Rainer Robra (Foto): âKultur ist ein unverzichtbarer Teil des alltĂ€glichen Lebens und zĂ€hlt zu den elementaren BedĂŒrfnissen der Bevölkerung. Mit dem Kulturfördergesetz wird die UnterstĂŒtzung von Kunst und Kultur als Staatsziel erstmals in Form eines Landesgesetzes verankert. Wir schaffen eine gesetzliche Basis fĂŒr die Förderung der Kulturlandschaft in Sachsen-Anhalt.â
Das Kulturfördergesetz dient der Umsetzung des Verfassungsauftrags aus Artikel 36 der Landesverfassung und schlieĂt eine bisher bestehende RegelungslĂŒcke zwischen dem Verfassungsgebot und der bereits praktizierten Kulturförderung durch die Kulturförderrichtlinie des Landes.
Das Gesetz etabliert einen gesetzlichen Rahmen der Kulturförderpolitik und bĂŒndelt erstmals gesetzliche zentrale kulturelle Regelungen. Ziel ist es, das kulturelle Leben in Sachsen-Anhalt nachhaltig zu fördern, basierend auf den folgenden GrundsĂ€tzen:
1. Gestaltung der Kultur- und Förderpolitik im Sinne der Menschen in Sachsen-Anhalt und gemeinsam mit ihnen
2. Schaffung und GewĂ€hrleistung zuverlĂ€ssiger Strukturen und finanzieller Grundlagen fĂŒr Kunst und Kultur
3. Förderung des ehrenamtlichen Engagements im kulturellen Bereich
4. Etablierung und Sicherung transparenter Bedingungen fĂŒr Kunst und Kultur
5. Nutzung der Digitalisierung auch fĂŒr Aspekte des kulturellen Lebens
6. GewÀhrleistung kultureller Vielfalt und Teilhabe aller an der Kultur
7. Bewahrung und Pflege des kulturellen Erbes in Zeiten digitalen Wandels
8. Förderung lebenslanger kultureller Bildung durch Vernetzung und Kooperation
9. StÀrkung der Bibliotheken als wichtigen Teil kultureller Infrastruktur
10. Sicherung der musikalischen Bildung durch leistungsfÀhige Musikschulen.
Mit dem Kulturfördergesetz bekrĂ€ftigt das Land die Bedeutung der Kulturförderung als Bestandteil des gesellschaftlichen Lebens. Es stĂ€rkt die bestehenden Förderstrukturen, ohne neue finanzielle Verpflichtungen zu begrĂŒnden. Die Kulturförderung soll damit auf eine ihrer Bedeutung gerecht werdende parlamentsgesetzliche Grundlage gestellt werden und bleibt weiterhin eine verlĂ€ssliche UnterstĂŒtzung fĂŒr KĂŒnstlerinnen und KĂŒnstler sowie kulturelle Einrichtungen in Sachsen-Anhalt.
Text/Foto: Staatskanzlei und Ministerium fĂŒr Kultur am 04. MĂ€rz 2025