Magdeburg. Sachsen-Anhalts Sozialministerium fördert auch in den Jahren 2025 und 2026 den Quereinstieg in den Erzieherberuf. Aus Mitteln des KiTa-Qualitätsgesetzes unterstützt das Land weiterhin das verpflichtende 600-stündige Vorpraktikum für Berufswechslerinnen und -wechsler. In diesem und nächstem Jahr stehen jeweils 25 geförderte Praktikumsplätze zur Verfügung. Die Vergütung orientiert sich am Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes und beträgt bis zu 8.700 Euro.
Sozialministerin Petra Grimm-Benne (Foto) sagt: „Die Förderung des Vorpraktikums erleichtert den Quereinstieg in den Erzieherberuf und sorgt für mehr qualifizierte Fachkräfte in den Einrichtungen. Zahlreiche Absolventinnen und Absolventen bestätigen, dass sie ohne diese Unterstützung den Schritt nicht gewagt hätten. Im Anschluss bietet sich die Möglichkeit einer praxisintegrierten und finanzierten Ausbildung zur pädagogischen Fachkraft. Damit wollen wir Quereinsteigende in den Einrichtungen halten, in die sie bereits hineingewachsen sind.“
Wer als Quereinsteigerin oder Quereinsteiger ab dem 1. August 2025 oder 2026 eine Erzieherausbildung beginnen möchte, muss in der Regel zuvor ein mindestens 600 Stunden umfassendes Praktikum in einer Kindertageseinrichtung absolvieren. Ausgenommen hiervon sind unter anderem Personen mit einem Freiwilligen Sozialen Jahr im pädagogischen Bereich. Interessierte sollten sich schnell mit einem kommunalen oder freien Träger in Verbindung setzen, einen Praktikumsvertrag abschließen und gemeinsam mit der Einrichtung den formlosen Förderantrag beim Sozialministerium einreichen. Voraussetzung für die Förderung ist, dass die Bewerberinnen und Bewerber ihren Hauptwohnsitz in Sachsen-Anhalt haben und ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen können.
Text/Foto: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 03. April 2025