Sachsen-Anhalt stimmt den Rundfunkreformbeschlüssen zu – Keine Beitragserhöhung in den nächsten zwei Jahren

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Sachsen-Anhalt hat der Einleitung des Ratifikationsverfahrens zum Reformstaatsvertrag zugestimmt. Zum zweiten heute auf der Ministerpräsidentenkonferenz in Berlin verhandelten Staatsvertragsentwurf, dem Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag, trägt Sachsen-Anhalt die wesentlichen Elemente (Festsetzung des Rundfunkbeitrags in bisheriger Höhe von 18,36 €, Freigabe der Rücklagen i.H.v. rund 1 Mrd. €, Verkürzung der Beitragsperiode bis Ende 2026 und ein gestaffeltes Widerspruchsverfahren der Landesregierungen und der Landtage für die Neufestsetzung von Beiträgen) ausdrücklich mit.

„Anders als die Mehrheit der Länder sehen sich Bayern und Sachsen-Anhalt allerdings daran gehindert, den Entwurf des Staatsvertrages schon jetzt den Landtagen zur Stellungnahme zuzuleiten“, betonte Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff (Foto) bei der Ministerpräsidentenkonferenz in Berlin. „Die Rundfunkanstalten sollten zuvor ihre Verfassungsbeschwerde zurücknehmen.Spätestens mit der heutigen Beschlussfassung gibt es für das Bundesverfassungsgericht auch keinen Grund, die Verfassungsbeschwerden zur Entscheidung anzunehmen“, erklärte Staatsminister Rainer Robra.

Die beiden Länder haben daher gemeinsam folgende Protokollerklärung abgegeben:

„Das Land Sachsen-Anhalt und der Freistaat Bayern werden den unter Ziffer 3 beschlossenen Staatsvertragsentwurf erst dann paraphieren und dem Landtag zur Anhörung zuleiten, wenn die von den in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten und dem ZDF beim Bundesverfassungsgericht anhängigen Verfahren durch Rücknahme der Verfassungsbeschwerden gegenstandslos geworden sind. Über ein neues Finanzierungsverfahren kann nur auf Basis eines stabilen Rundfunkbeitrags entschieden werden. Entscheidend ist, dass die auf den Weg gebrachten Reformen erst wirken, bevor Anpassungen beim Beitrag in Frage kommen.“

Quelle: Staatskanzlei und Ministerium für Kultur am 12. Dezember 2024

Foto: Dr. Reiner Haseloff (c) Ronny Hartmann / Staatskanzlei Sachsen-Anhalt