Sachsen-Anhalt unterstĂŒtzt Inklusionsbetriebe

Veröffentlicht in: Magdeburg | 0

Magdeburg. Die UnterstĂŒtzung des Landes fĂŒr die Inklusionsbetriebe in Sachsen-Anhalt wird weiter ausgebaut. Sozialministerin Petra Grimm-Benne (Foto) sagte in Magdeburg: „Inklusionsbetriebe als BrĂŒcke zwischen Werkstatt und allgemeinem Arbeitsmarkt sind ein ganz wichtiger Schritt in Richtung inklusiver Arbeitsmarkt. Sie mĂŒssen sich neben der ErfĂŒllung der BeschĂ€ftigungsquote schwerbehinderter Menschen von mindestens 30 Prozent und der besonderen sozialen Verantwortung fĂŒr die BeschĂ€ftigung schwerbehinderter Menschen trotzdem am Markt gegenĂŒber anderen Anbietern behaupten. Dies gelingt nur mit einer intensiven, kooperativen Zusammenarbeit mit dem Integrationsamt.“

In Sachsen-Anhalt gibt es derzeit 25 Inklusionsbetriebe/-abteilungen, 8 befinden sich im Aufbau. Die wirtschaftliche Lage der Inklusionsbetriebe im Land ist – je nach Branche – wie in allen Bereichen der Wirtschaft und des Handwerks angespannt.

Zugunsten der Inklusionsbetriebe sollen deshalb die Förderkonditionen sinnvoll angepasst werden, so dies möglich ist, um den Erhalt der bestehenden Betriebe nicht zu gefĂ€hrden. Unter anderem wurde die MindestbeschĂ€ftigungsquote bei einer gGmbH von 40 auf 30 Prozent reduziert. „Dies hilft bestehenden Inklusionsbetrieben, wenn Personal ausfĂ€llt oder weggeht, nicht auf die Förderung des Integrationsamtes verzichten zu mĂŒssen“, sagte Grimm-Benne. „Neben FachgesprĂ€chen werden wir zudem eine Rahmenvereinbarung mit der Firmenberatung fĂŒr Arbeits- und Firmenprojekte gGmbH (FAF) initiieren, um Inklusionsbetrieben in Sachsen-Anhalt noch mehr fachspezifische UnterstĂŒtzung sowie ein spezielles Monitoring und Benchmarking zu Teil werden zu lassen.“ Bisher haben acht BundeslĂ€nder eine solche Rahmenvereinbarung geschlossen.

Bei einer Fachtagung Ende MĂ€rz konnten sich Inklusionsbetriebe auf Initiative des Sozialministeriums und des Integrationsamtes untereinander austauschen. Die Fachtagung diente auch dazu, die Zusammenarbeit zwischen Integrationsamt und Inklusionsbetrieben zu intensivieren. Die Firmenberatung fĂŒr Arbeits- und Firmenprojekte gGmbH (FAF) bietet UnterstĂŒtzung und Hilfestellungen bei der GrĂŒndung und Beratung von Inklusionsprojekten, auch in Krisenzeiten.

Hintergrund:

In Inklusionsbetrieben arbeiten Menschen mit und ohne Behinderungen gemeinsam. Durch die BeschĂ€ftigung von Menschen mit Behinderungen leisten sie einen wichtigen Beitrag zur gleichberechtigten Teilhabe am allgemeinen Arbeitsmarkt. Inklusionsbetriebe sind rechtlich und wirtschaftlich selbstĂ€ndige Unternehmen oder unternehmensinterne oder von öffentlichen Arbeitgebern gefĂŒhrte Betriebe oder Abteilungen. Sie bieten Menschen mit Behinderung, deren Teilhabe am Arbeitsleben besonders erschwert ist, Qualifizierungsmöglichkeiten und sozialversicherungspflichtige BeschĂ€ftigungsverhĂ€ltnisse in verschiedensten Branchen. Inklusionsbetriebe haben damit eine besondere Verantwortung fĂŒr diese Menschen und werden dafĂŒr aus dem Sondervermögen Ausgleichsabgabe vom Integrationsamt gefördert. Die Ausgleichsabgabe wird von Firmen / Betrieben am allgemeinen Arbeitsmarkt erhoben, die ihrer Pflicht zur BeschĂ€ftigung von mindestens 5 Prozent schwerbehinderter oder gleichgestellter Menschen auf ihren ArbeitsplĂ€tzen nicht oder nur unzureichend nachkommen.

Text/Foto: Ministerium fĂŒr Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung