Magdeburg. Die Landesregierung hat die 17. Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt um eine weitere Woche verlängert. Die darin festgelegten Regelungen gelten nun bis zum 30. September. Das hat das Kabinett am Dienstag in Magdeburg beschlossen. Auf der Grundlage des neuen Infektionsschutzgesetzes wird es zum 1. Oktober 2022 eine neue Eindämmungsverordnung geben.
Mit der Verlängerung der aktuellen Verordnung bleiben in Sachsen-Anhalt die bestehenden Verpflichtungen zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes und zum Testen insbesondere in medizinischen und pflegerischen Bereichen bestehen. Im öffentlichen Personennahverkehr gilt weiterhin die Verpflichtung zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes. Einrichtungsbetreibern, Veranstaltern sowie Ladeninhabern bleibt es im Rahmen ihres Hausrechts weiterhin möglich, zusätzliche Schutzvorkehrungen wie zum Beispiel Masken- oder Testpflichten zu treffen.
Bundesweit gilt ab dem 1. Oktober aufgrund des Infektionsschutzgesetzes unter anderem eine FFP2-Maskenpflicht für Fahrgäste im öffentlichen Personenfernverkehr sowie für Patientinnen und Patienten bzw. für Besucherinnen und Besucher in Arztpraxen und Tageskliniken. In Krankenhäusern und Pflegeheimen gilt eine FFP2-Maskenpflicht und Testpflicht. Zudem können die Länder, abhängig von der pandemischen Lage, weitere Schutzmaßnahmen beschließen.