Sachsen-Anhalt zielt auf stärkere Teilhabe von Menschen mit Behinderung: Verordnung sichert nahtlosen Übergang zu neuem Landesrahmenvertrag

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Magdeburg. Sachsen-Anhalt richtet die Behindertenhilfe neu aus. Dazu hat das Land den entsprechenden Rahmenvertrag für Leistungen, die Träger von beispielsweise Behindertenwerkstätten, Wohneinrichtungen bzw. Wohngruppen erhalten, zum Jahresende gekündigt. Bis ein Anschlussvertrag mit den Leistungserbringern im Land verhandelt ist, hat das Kabinett in Magdeburg heute eine Übergangsverordnung beschlossen, die am 1. Januar 2025 in Kraft tritt. „Die aktuellen Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen mit den Trägern gelten bis zum Abschluss neuer Verhandlungen fort. Damit sichern wir einen lückenlosen Übergang zu einem neuen Landesrahmenvertrag. Ein Sozialabbau zu Lasten der Menschen mit Behinderungen ist nicht zu befürchten. Auch tarifliche Steigerungen des Personals bei den anstehenden Vergütungsvereinbarungen sind in der Verordnung berücksichtigt“, betont Sozialministerin Petra Grimm-Benne (Foto).

Seit Einführung des Landesrahmenvertrages vor fünf Jahren ist die Umsetzung der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen und des Bundesteilhabegesetzes in Sachsen-Anhalt leider nur bedingt gelungen. „Die Form der gesetzlich geregelten Hilfen für Menschen mit Behinderungen muss geändert werden“, begründet Sozialministerin Petra Grimm-Benne die Neuverhandlung. Dabei setze das Land auf einen Paradigmenwechsel. Ziel ist es, durch maßgeschneiderte Angebote die Chancen für mehr gesellschaftliche Teilhabe und mehr Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt als Alternative zu verbessern.

Sachsen-Anhalt hat die bundesweit höchste Dichte an stationären Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen und ein vergleichsweise geringes Angebot ambulanter Leistungen. Zwar bieten Werkstätten für viele Menschen eine Möglichkeit zur Teilhabe am Arbeitsleben, doch die begonnene Reform des Werkstattsystems wird nunmehr weiter vorangetrieben. Es bedarf weiterer Schritte zur inklusiven Gestaltung des allgemeinen Arbeitsmarktes. „Wir wollen weg von pauschal vorgehaltenen Leistungen und Angeboten der Einrichtungen hin zu den Wünschen und Bedarfen jedes Einzelnen. Da haben wir im Land noch großen Nachholbedarf“, sagt Ministerin Grimm-Benne. In der sozialen Teilhabe sollen benötigte Leistungen für Menschen mit Behinderungen individuell über einzelne Module wählbar sein und ihnen die Unterstützung zukommen lassen, die sie für ein selbstbestimmtes Leben benötigen.

Bei einer annähernd gleichbleibenden Zahl von Leistungsberechtigten sind die Haushaltsmittel im Bereich der Eingliederungshilfe stetig gestiegen: Während die Ausgaben des Landes in diesem Bereich im Jahr 2021 rund 572 Millionen Euro betrugen, sind 2025 711 Millionen Euro und 2026 723 Millionen Euro eingeplant.

Die Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen gelten bis zum Abschluss neuer Vereinbarungen fort. Die Umstellung auf das neue System soll durch die heute vom Kabinett beschlossene Übergangsregelung unterstützt werden.

Hintergrund:  Nach Angaben des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalt erhielten 2023 insgesamt 30.820 Personen Eingliederungshilfe nach dem SGB IX.

Weitere Informationen sowie FAQ, auch in leichter Sprache, finden Sie unter https://lsaurl.de/Rahmenvertrag.

Text/Foto: Staatskanzlei und Ministerium für Kultur am 17. Dezember 2024