Halle (ots). Sachsen-Anhalts Innenministerin Tamara Zieschang (Foto) hat sich mit Blick auf ein mögliches AfD-Verbotsverfahren skeptisch gezeigt. „Als eines von drei Verfassungsorganen, die ein Verbotsverfahren anstrengen können, trifft der Deutsche Bundestag seine Entscheidungen eigenverantwortlich“, sagte die CDU-Politikerin der in Halle erscheinenden Mitteldeutschen Zeitung (Dienstagausgabe). „Ein solches Verbotsverfahren darf niemals parteipolitisch motiviert sein, sondern muss auf Tatsachen beruhen“, so Zieschang. „Solange der Bundesverband nicht als gesichert rechtsextremistisch eingestuft wurde, bestehen an diesen Tatsachen mindestens Zweifel.“
Am Wochenende hatte „Welt“ und „Spiegel“ ĂŒbereinstimmend berichtet, dass Bewegung in die AfD-Verbotsdebatte gekommen ist. Demnach haben Bundestagsabgeordnete von SPD, CDU/CSU, GrĂŒnen und Linken einen Gruppenantrag ausgearbeitet, ĂŒber den das Parlament demnĂ€chst abstimmen könnte. Der Antrag werde von deutlich mehr als den nötigen 37 Abgeordneten getragen, so die Berichte. Ebenfalls Teil des Antrags soll die Forderung nach einem Entzug der staatlichen Parteienfinanzierung fĂŒr die AfD sein. Die Entscheidung ĂŒber ein Verbot mĂŒsste das Bundesverfassungsgericht fĂ€llen.
Die AfD-LandesverbĂ€nde in Sachsen, Sachsen-Anhalt und ThĂŒringen sind vom Verfassungsschutz als „gesichert rechtsextrem“ eingestuft. Der Bundesverband der Partei gilt derzeit als rechtsextremer Verdachtsfall.
Foto: Innenministerin Tamara Zieschang (c) CDU