Magdeburg/ST. Sachsen-Anhalts Ministerium fĂŒr Justiz und Verbraucherschutz arbeitet an der EinfĂŒhrung des neuen Studienabschlusses âBachelor of Lawsâ im rechtwissenschaftlichen Studium im Land. Aktuell wird die Novellierung des Juristenausbildungsgesetzes Sachsen-Anhalt (JAG) vorbereitet, in dem u. a. der Bachelor of Laws als nicht-akkreditierter integrierter neuer Studienabschluss normiert werden soll. Nach gegenwĂ€rtiger Planung soll der Gesetzentwurf im FrĂŒhjahr zur Kabinettsbefassung gebracht und im Anschluss im Landtag zur finalen Abstimmung eingebracht werden.
Sachsen-Anhalts Ministerin fĂŒr Justiz und Verbraucherschutz, Franziska Weidinger (Foto): âWer Volljuristin oder Volljurist werden möchte, um spĂ€ter etwa als Richter, Staatsanwalt oder Rechtsanwalt zu arbeiten, muss weiterhin zwingend die beiden Staatsexamen erfolgreich abschlieĂen â daran wird nicht gerĂŒttelt. Mit der EinfĂŒhrung des Bachelor of Laws wollen wir eine ErgĂ€nzung zu den bekannten rechtswissenschaftlichen ExamensabschlĂŒssen schaffen. Der neue Jura-Bachelor stellt eine Möglichkeit dar, Studierenden der Rechtswissenschaften in Sachsen-Anhalt die im Hauptstudium erbrachten und angeeigneten Leistungen anzuerkennen und damit eine berufliche Perspektive zu bieten. Der Bachelor kann dazu beitragen, Sorgen und Ăngste von Studierenden vor dem Nichtbestehen des Examens zu minimieren.
Mit der EinfĂŒhrung des Jura-Bachelors soll auch ein Wettbewerbsvorteil fĂŒr den UniversitĂ€tsstandort Halle (Saale) geschaffen werden. Studierende, die sich bisher aufgrund der fehlenden Möglichkeit des Bachelorabschlusses fĂŒr ein rechtwissenschaftliches Studium an einer anderen UniversitĂ€t in einem anderen Bundesland entschieden haben, können zukĂŒnftig diesen Aspekt bei ihren Ăberlegungen zum Studienort auĂer Acht lassen und sich an der Martin-Luther-UniversitĂ€t Halle-Wittenberg einschreiben.â
Den neuen Abschluss Bachelor of Laws sollen nach der Gesetzesnovellierung Studierende auf Antrag beim PrĂŒfungsamt der Martin-Luther-UniversitĂ€t Halle-Wittenberg erhalten, wenn sie das rechtswissenschaftliche Studium bereits erfolgreich abgeschlossen und ausnahmslos alle Zulassungsvoraussetzungen fĂŒr die staatliche PflichtfachprĂŒfung, auch erstes Staatexamen genannt, erfĂŒllen.
Wer den neuen Bachelorabschluss erworben hat, hat keinen Examensabschluss, ist kein Volljurist im Sinne des § 5 des Deutschen Richtergesetzes (DRiG) und hat auch keine BefĂ€higung zum Richteramt. Mit den im Studium der Rechtswissenschaften erworbenen vertieften juristischen Kenntnissen, dĂŒrften fĂŒr Absolventinnen und Absolventen mit dem Bachelor-Abschluss verschiedene berufliche TĂ€tigkeitsfelder in Verwaltungen und Wirtschaft infrage kommen, bei denen eine juristische Expertise gefragt ist.
Hintergrund:
Die Juristenausbildung in Deutschland ist zweistufig organisiert. Nach der Beendigung des Studiums der Rechtswissenschaften mit der ersten juristischen PrĂŒfung (auch Staatsexamen genannt) folgen das Rechtsreferendariat und die abschlieĂende zweite juristische StaatsprĂŒfung. Absolventinnen und Absolventen der beiden juristischen Staatsexamen werden als Volljuristinnen und Volljuristen bezeichnet. FĂŒr Organisation und DurchfĂŒhrung der staatlichen PrĂŒfungen des ersten und zweiten Examens ist das LandesjustizprĂŒfungsamt (LJPA) Sachsen-Anhalt zustĂ€ndig, welches organisatorisch zum Ministerium fĂŒr Justiz und Verbraucherschutz des Landes Sachsen-Anhalt gehört.
Quelle: Ministerium fĂŒr Justiz und Verbraucherschutz des Landes Sachsen-Anhalt am 07. Januar 2024
Foto: Franziska Weidinger © MJ LSA/Fotoatelier Mentzel