Entwurf zur Modernisierung des Bestattungsgesetzes eingebracht
Die Landtagsfraktion BĂŒndnis 90/Die GrĂŒnen hat heute einen Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht, um das Bestattungsgesetz zu modernisieren. âEs braucht im 21. Jahrhundert mehr Möglichkeiten, das Erinnern an seine Toten persönlich zu gestalten. Wir schĂ€tzen tradierte Friedhofskultur, wollen aber zusĂ€tzliche Bestattungsformen und -orte ermöglichen, um eben individuelle Selbstbestimmungsrechte stĂ€rker zur Geltung zu bringen. Die Sargpflicht muss schon allein aus GrĂŒnden der Willkommenskultur gegenĂŒber anderen Religionen abgeschafft werden. Denn im Islam und Judentum werden Bestattungen im Leichentuch praktiziert. Sachsen-Anhalt ist das letzte Bundesland, das an dem Sarg festhĂ€lt. Im Sinne der verfassungsgebotenen Religionsfreiheit sehe ich hier klar Ănderungsbedarfâ, sagte Cornelia LĂŒddemann (Foto), Vorsitzende der grĂŒnen Landtagsfraktion.
Auch den Friedhofszwang soll aus Sicht der grĂŒnen Landtagsfraktion ein Ende haben. âBisher geht kein Weg am Friedhof als letzte RuhestĂ€tte vorbei. Erste Lockerungen dieses Zwangs in Deutschland gelten in Bremen und Nordrhein-Westfalen. Auch in fast allen anderen europĂ€ischen LĂ€ndern geht es liberaler zu. Ein strikter Friedhofszwang ist tatsĂ€chlich kein europĂ€isches kulturelles Erbe, wie so oft dargestellt, sondern eine komplett veraltete EinschrĂ€nkung der Selbstbestimmungâ, so LĂŒddemann.
âKonkret wollen wir es ermöglichen, dass die Urne zur Ausbringung der Asche geöffnet werden darf. SelbstverstĂ€ndlich darf die Asche, nicht ĂŒberall verstreut werden, sondern nur auf ausgewiesenen FlĂ€chen, wie gesonderte FlĂ€chen auf Friedhöfen, FriedwĂ€lder oder auch unter bestimmten Bedingungen auf privaten GrundstĂŒcken sowie kommunalen und LandesflĂ€chen.â Der Gesetzentwurf wurde in AusschĂŒsse ĂŒberwiesen.
Foto (c) Fraktion BĂNDNIS 90/DIE GRĂNEN