Schreckschusswaffen / Erben (SPD): Keine Sicherheit mit Schreckschusswaffen – AfD-Antrag zur Abschaffung des Kleinen Waffenscheins ist gefährlich

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Magdeburg. Die SPD-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt lehnt den Antrag der AfD-Fraktion zur Abschaffung des Kleinen Waffenscheins entschieden ab. Die AfD fordert, dass sich die Landesregierung im Bundesrat gegen eine Gesetzesinitiative der Freien und Hansestadt Hamburg ausspricht, die strengere Voraussetzungen für den Besitz von Schreckschusswaffen vorsieht. Darüber hinaus soll sich Sachsen-Anhalt für eine Rückkehr zur Rechtslage vor dem Jahr 2003 einsetzen – also für eine faktische Deregulierung.

Für den innenpolitischen Sprecher der SPD-Fraktion, Rüdiger Erben (Foto), ist dieser Vorstoß unverantwortlich. „Wozu braucht es überhaupt im Privatbereich Schreckschusswaffen?“, fragt Erben.

Er warnt davor, die Risiken von Schreckschusswaffen zu verharmlosen: „Schreckschusswaffen bieten eine trügerische Sicherheit. Sie sind auf den ersten Blick nicht von scharfen Waffen zu unterscheiden. Dadurch kann es bei Auseinandersetzungen – sowohl mit als auch ohne Beteiligung der Polizei – zu Verwechslungen und in der Folge zur Eskalation von Konflikten kommen.“

Auch für Einsatzkräfte bedeutet die Verbreitung solcher Waffen eine erhebliche zusätzliche Gefahr: „Polizisten müssten im Zweifelsfall immer davon ausgehen, dass es sich um eine echte Schusswaffe handelt. Zudem können auch Schreckschusswaffen schwere Verletzungen verursachen, wenn sie aus kurzer Distanz auf Personen gerichtet werden.“

Erben begrüßt daher ausdrücklich Forderungen der Gewerkschaft der Polizei nach strengeren Regelungen für den Erwerb von Schreckschusswaffen. „Das Beste wäre es, wenn man Schreckschusswaffen ganz verbieten würde. Wenn das schon nicht erreichbar ist, dann muss es zumindest zu strengeren Regelungen für Erwerb und Registrierung solcher Waffen kommen.“

Text/Foto: SPD-Landtagsfraktion Sachsen-Anhalt am 28. März 2025