Schulz: Magdeburger Standesamt muss Geburtsurkunden zeitnah ausstellen

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StadtrĂ€tin Evelin Schulz (Fraktion FDP/Tierschutzpartei) kritisiert lange Wartezeiten fĂŒr Eltern: „Ohne Urkunde kein Zugang zu finanziellen Leistungen“

Magdeburg. Die Stadtratsfraktion FDP/Tierschutzpartei fordert von der Verwaltung, Geburtsurkunden fĂŒr Neugeborene zeitnah nach der Geburt auszustellen und damit deutlich schneller als derzeit der Fall. Evelin Schulz, sozialpolitische Sprecherin der Fraktion kritisiert: „Durch steigende Personalprobleme auch in den Ämtern, wird der Zeitraum bis zum Erhalt der Geburtsurkunde stetig lĂ€nger. Alle AntrĂ€ge können erst mit erheblichem Zeitverzug bearbeitet werden. Bei allen Personalproblemen ist dieser Zeitraum nicht angemessen.“

Eltern, die auf finanzielle Leistungen angewiesen seien, wĂŒrden dadurch extrem belastet. „Ohne die Geburtsurkunde erhalten sie keinerlei Zugang zu Leistungen der Krankenkassen fĂŒr das Neugeborene und können kein Elterngeld und Erziehungsgeld beantragen. Ebenso kann auch beim Arbeitgeber erst ein Nachweis mit Erhalt der Geburtsurkunde erfolgen“, so Evelin Schulz.

Auf eine aktuelle schriftliche Anfrage der Fraktion FDP/Tierschutzpartei hat die Verwaltung eingerĂ€umt, derzeit gelinge es „trotz verschiedener Maßnahmen leider immer noch nicht, die in Magdeburg erfolgten Geburten unmittelbar im Standesamt zu beurkunden“. Um mehr Arbeitszeit fĂŒr die Beurkundungen zur VerfĂŒgung zu haben, seien in der Vergangenheit bereits nicht reservierte Trautermine gestrichen worden. FĂŒr die Planung der Trautermine im aktuellen Jahr habe man rund 300 Termine weniger vorgesehen.

Zu beachten sei, dass im Magdeburger Standesamt auch Urkunden fĂŒr Eltern ausgestellt werden mĂŒssen, deren Wohnsitz nicht in der Landeshauptstadt liege. Es sei immer das Standesamt zustĂ€ndig, in dessen Bereich die Geburt erfolgte. Da im Umland Geburtsstationen geschlossen wurden, sei auch dadurch der Arbeitsaufwand fĂŒr die Magdeburger Verwaltung weiter angestiegen.

Mit einer Übergangslösung wollte die Stadt vorlĂ€ufig fĂŒr Entlastung im Standesamt sorgen. Dazu konnte die schriftliche Geburtsanzeige, die von den Kliniken ausgestellt wird, fĂŒr die Beantragung von Elterngeld genutzt und die Geburtsurkunde spĂ€ter nachgereicht werden. Diese Verfahrensweise sei allerdings vom Landesverwaltungsamt untersagt worden.

StadtrĂ€tin Evelin Schulz betont: „Es muss eine Lösung her, die sicherstellt, dass die Eltern zeitnah die rechtmĂ€ĂŸige Urkunde erhalten. Dass die Stadt nun nach eigener Auskunft auch Amtshilfe aus anderen Orten anfordern will, ist in der jetzigen Situation sicher ein Schritt in die richtige Richtung.“

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