Schwarzarbeit in der Baubranche: Bewährungsstrafe für Arbeitgeberin aus Aschersleben

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Aschersleben (ots) – Durch das Amtsgericht Aschersleben ist eine 60-jährige Frau aus Aschersleben in ihrer Funktion als Arbeitgeberin rechtskräftig wegen des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in 35 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt worden. Die Freiheitsstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.

Durch umfangreiche Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Magdeburg wurde festgestellt, dass die Verurteilte in den Jahren 2014 bis 2018 als Arbeitgeberin Arbeitnehmer beschäftigte, deren Löhne schwarz ausgezahlt wurden.

Zur Verschleierung dieser Schwarzlohnzahlungen nutzte die Verurteilte verschiedene Servicegesellschaften (sog. Scheinfirmen). Die Verurteilte meldete Arbeitsentgelte nicht gegenüber den Krankenkassen an und enthielt diesen dadurch Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von insgesamt 350 Tausend Euro vor.

Symbolbild Finanzkontrolle Schwarzarbeit / Quelle: Zoll