Stendal (ots) – Am Dienstag, den 22. Oktober 2024 kontrollierten Bundespolizisten gegen 16:10 Uhr einen Reisenden auf dem Hauptbahnhof Stendal. Die fahndungsmĂ€Ăige ĂberprĂŒfung der Personaldaten des 32-JĂ€hrigen ergab, dass er per Vollstreckungshaftbefehl von der Staatsanwaltschaft Stendal gesucht wurde. Demnach verurteilte das Amtsgericht Stendal den Deutschen bereits im Februar 2021 wegen mehreren VerstöĂen gegen das BetĂ€ubungsmittelgesetz zu einer Geldstrafe von 1040 Euro beziehungsweise einer Ersatzfreiheitsstrafe von 80 Tagen. Da er weder die Geldstrafe zahlte sowie unbekannten Aufenthaltes war und sich so der Vollstreckung entzog, erging Anfang November 2021 der Haftbefehl.
Diesen eröffneten die Bundespolizisten den Mann und nahmen ihn fĂŒr die weiteren notwendigen polizeilichen MaĂnahmen mit auf die Dienststelle. Dieser kontaktierte einen Bekannten, welcher sich bereit erklĂ€rte, die Geldstrafe fĂŒr den Gesuchten zu begleichen. Er traf gegen 18:00 Uhr im Bundespolizeirevier ein und zahlte die 1040 Euro sowie Kosten in Höhe von weiteren 88 Euro. AnschlieĂend konnten beide die Dienststelle wieder verlassen. Die ausschreibende Behörde wurde ĂŒber den Vollzug des Haftbefehls schriftlich in Kenntnis gesetzt.
Text/Foto: Bundespolizei