Ein neues Gesetz erleichtert es Menschen, ihren Geschlechtseintrag und ihren Vornamen ändern zu lassen. Seit heute ist das sogenannte Selbstbestimmungsgesetz in Kraft, das die Ampel-Koalition begleitet von vielen Diskussionen durchgesetzt hatte. Um den Geschlechtseintrag auf weiblich, männlich, divers zu ändern oder auch einen Verzicht anzugeben, reicht nun eine Erklärung beim Standesamt. Auch für Minderjährige ist eine Änderung unter gewissen Voraussetzungen wie etwa dem Einverständnis der Eltern möglich. (ZDFheute)
Grafik: Das Grundgesetz schützt auch das Recht auf Achtung der geschlechtlichen Identität, wenn diese vom Geschlechtseintrag abweicht. (c) Bundesregierung