HZA-MD: Umsetzung auĂenwirtschaftsrechtlicher Sanktionen im Zusammenhang mit dem Ukrainekrieg durch die Zollverwaltung
Magdeburg (ots) – Im Zusammenhang mit der Ukrainekrise gelten bestimmte EmbargobeschrĂ€nkungen fĂŒr die Ein- und Ausfuhr von GĂŒtern und Technologien sowie auĂenwirtschaftsrechtliche und genehmigungsrechtliche Fragestellungen, deren Einhaltung durch die zustĂ€ndigen Landes- und Bundesbehörden sicherzustellen ist. So ist beispielsweise die Ausfuhr, der Verkauf und die Lieferung bestimmter Waren an Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Belarus oder zur Verwendung in Belarus verboten. Beim VerstoĂ gegen dieses Verbot wird ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet.
Bei der Ăberwachung dieser Sanktionen wirkt die Zollverwaltung mit ihren bundesweiten Dienststellen mit. So stellten die Kolleginnen und Kollegen des Zollamt Magdeburg-Rothensee Autoersatzteile, im Wert von ca. EUR 130.000 sicher, die nach WeiĂrussland (Belarus) geliefert werden sollten. Diese waren allerdings auf der Sanktionsliste erfasst.
Es wurde ein Strafverfahren eingeleitet. Die weiteren Ermittlungen werden nun vom Zollfahndungsamt Stuttgart im Auftrag der Staatsanwaltschaft Lörrach gefĂŒhrt. Die Strafandrohung laut Gesetz belĂ€uft sich bei einem derartigen VerstoĂ auf eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fĂŒnf Jahren (§ 18 (1) Nr. 1 AWG). Die Ermittlungen dauern an.
Symbolfoto/Zoll